Wieder ein Ausbau des Leistungskatalogs

Der Nationalrat will ärztliche Beratungen im Zusammenhang mit der Patientenverfügung von der Grundversicherung bezahlen lassen.

, 5. Juni 2024 um 06:01
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Der Zürcher Gesundheitspolitiker Marcel Dobler ist Mitglied der FDP. So steht er prima vista nicht im Verdacht, partout auf eine Ausweitung des Leistungskatalog der Grundversicherung zu pochen.
Auch die Liste seiner Interessenverbindungen deutet nicht darauf hin, dass er sich etwa für die Ärztelobby ins Zeug legen wollte. Und doch macht sich der St. Galler Unternehmer dafür stark, dass die Kosten der ärztlichen Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung von der Krankenversicherung übernommen werden.

«Wieder eine zusätzliche Position»

«Wieder eine neue Leistung, die wir in der OKP verankern wollen, wieder ein Ausbau des Leistungskatalogs, wieder eine zusätzliche Position, welche die Leistungserbringer abrechnen können, wieder eine neue Kostenkategorie mit der Begründung: Wenn wir das auf der einen Seite so machen, dann sparen wir auf der anderen Seite dann Kosten ein. Das ist eine Behauptung, bei der sich in der Praxis bis jetzt immer das Gegenteil als richtig erwiesen hat.»
Die Worte von Thomas de Courten blieben im Nationalrat ohne Wirkung. Die grosse Kammer hat die parlamentarische Initiative des FDP-Politikers Dobler mit 103 zu 80 Stimmen gutgeheissen.

Keine Kostenersparnis

Jede neue Position unter dem Titel Prävention, Vorberatung der medizinischen Leistung, mehr Bewegung, mehr Physio- und mehr Psycho-Beratung - jede dieser Positionen ist laut SVP-Nationalrat de Courten mit der Begründung eingeführt worden, damit Kosten zu sparen.
«Das Gegenteil ist der Fall», so der Baselbieter Nationalrat. All das habe immer zu einer Mengenausweitung geführt und damit auch zu einer Kostensteigerung.

Nicht konsistent

Wie Marcel Dobler in der Begründung seiner Initiative schreibt, könnten bereits heute derartige Beratungen über eine normale Sprechstunde abgerechnet werden. Werde aber explizit für die Beratung einer Patientenverfügung ein Termin anberaumt, so dürfe der Arzt gemäss Vergütungstarif der Krankenkassen dies nicht verrechnen.
«Es ist nicht konsistent, dass diese wichtige ärztliche Dienstleistung nicht einheitlich zum Leistungskatalog der schweizerischen Krankenversicherung gehört», schreibt Dobler. «Es gehört heute zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Vorausplanung, auch diese ärztliche Leistung zu vergüten.»

Es braucht keinen Notar

So soll also die ärztliche Beratung im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung auch zu den Leistungen gehören, die mit den Prämiengeldern zusätzlich zu finanzieren sind. «Da fragt man sich schon, was das genau soll», erklärt de Courten. Eine Patientenverfügung kann heute jede Person machen». Es brauche dazu weder einen Notar noch einen Arzt noch sonst etwas Offizielles.
A propos Leistungskatalog: Wie hier berichtet, verlangt der Nationalrat vom Bundesrat einen Bericht, der Aufschluss über die finanziellen Folgen des stetigen Ausbaus des Leistungskatalogs in der Grundversicherung geben soll. Das entsprechende Postulat hatte Marcel Dobler auch unterschrieben.
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