Was hierzulande Patientendossier heisst, nennen unsere nördlichen Nachbarn Patientenakte. Auch sonst scheint es zwischen Deutschland und der Schweiz einige Parallelen zu geben.
«Gefaxte Befunde, Rezepte auf Papier und Röntgenbilder auf CD – das deutsche Gesundheitswesen hat sich der Digitalisierung bislang beharrlich entzogen», schreibt die
«Süddeutsche Zeitung».
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wolle nun vorwärts machen. Der Bundestag hat dazu gleich zwei Gesetze verabschiedet. Das «Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens» und das «Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten».
Zum einen sollen eine elektronische Patientenakte (ePa) und das E-Rezept eingeführt werden. Zum andern sollen der Wissenschaft und der Pharmaforschung mehr Gesundheitsdaten zur Verfügung gestellt werden.
2025 gehts los
Gemäss der «Süddeutschen» sollen ab 2025 medizinische Dokumente in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. «Das bedeutet, dass Versicherte nicht mehr extra in die Praxis kommen müssen, um einen Befund abzuholen oder MRT-Aufnahmen auf CD von einem Arzt zum anderen zu tragen.»
Durch die digitale Speicherung sollen zudem alle Unterlagen vorhanden sein, wenn Patienten die Arztpraxis wechseln oder ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Ob dann die Patientenakte auch zu einem PDF-Friedhof verkommt, wie das beim EPD nach Schweizer Art zu beobachten ist....?
Geringe Nachfrage
Wie in der Schweiz das EPD, so ist auch in Deutschland die Patientenakte bereits vorhanden. Das heisst, man könnte sie beantragen, wenn man will und sich die Mühe nimmt.
«Das ist allerdings ziemlich umständlich», weiss die «Süddeutsche Zeitung». Jeder Patient müsse sich einzeln darum kümmern. Entsprechend gering sei die Nachfrage: Weniger als ein Prozent der Versicherten hätten schon heute eine elektronische Akte.
Anders als in der Schweiz soll in Deutschland dereinst die Anmeldung automatisch gehen. Bis Mitte Januar 2025 sollen die gesetzlichen Krankenkassen für alle ihre Versicherten eine elektronische Patientenakte anlegen.
Allerdings sollen Versicherte die Möglichkeit bekommen, der Erstellung ihrer elektronischen Patientenakte zu widersprechen. Sie müssten dies aber aktiv tun – mit einem so genannten Opt-out-Verfahren.