Der Kanton Bern legt für finanziell angeschlagene Spitäler 100 Millionen Franken als Darlehen oder Bürgschaften zur Seite. Dies beschloss der Grosse Rat. Das Parlament beschloss aber auch, dass ein Spital nur dann gestützt werden darf, wenn die Versorgungssicherheit der Bevölkerung unmittelbar durch einen Konkurs bedroht wäre. Ferner dürfte das betroffene Unternehmen in dieser Phase keine Dividenden ausschütten – und keine Gehälter auszahlen, «die über dem Marktüblichen liegen».
Die Kantonsregierung hatte im März den Antrag gestellt, 100 Millionen Franken bereit zu stellen, um notfalls Kliniken retten zu können. Zuvor hatten die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) um Unterstützung gebeten. Ausserdem erhielt die Spitalgruppe SRO AG ein Darlehen von vier Millionen Franken bis Ende des laufenden Jahres.
Der heutige Parlamentsentscheid war nötig, um die gesetzliche Basis zu schaffen, welche der Regierung im Notfall ein Eingreifen ermöglicht.
Konkret im Fokus stehen derzeit aber nur die UPD: «Ohne Kredit können wir die UPD nicht mehr retten», sagte Berns Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg,
so die «Berner Zeitung».
Eine Umfrage der BZ bei den bernischen Spitälern ergab im übrigen, dass kein weiteres Spitalunternehmen derzeit ein Unterstützungs-Gesuch einzureichen plant.