Gesundheits-Apps auf Rezept bislang ein Flop

Eine Bilanz der Krankenkassen in Deutschland nach zwei Jahren zeigt: Gesundheits-Apps stiften kaum Nutzen und sind zu teuer.

, 6. Januar 2023 um 09:52
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Gesundheits-App sind «noch nicht in der Versorgung angekommen» | Luis Villasmil on Unsplash
Gesundheits-Apps zum Erkennen, Überwachen und zur Behandlungsunterstützung von Krankheiten haben sich in Deutschland bislang enttäuschend entwickelt. Die Digitalen Gesundheitsanwendungen seien vor mehr als zwei Jahren «mit viel Vorschusslorbeeren in die Versorgung gestartet, wurden den Erwartungen aber bisher nicht gerecht und stecken noch in den Kinderschuhen». Dies sagt Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband der Krankenkassen im Gespräch mit der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (NOZ).
Die ernüchternde Bilanz des Verbandes: Seit dem Start der «App auf Rezept» am 1. September 2020 seien lediglich für 164'000 Patienten digitale Gesundheitsanwendungen beantragt und erstattet worden – bei stagnierender Tendenz. Die Gesundheits-App sei «noch nicht in der Versorgung angekommen», heisst es im GKV-Bericht, der der «NOZ» vorliegt.

Was Migräne- und Panik-App bringen

Als besonderer Flop wurde eine «Migräne-App» identifiziert, die für insgesamt 1,7 Millionen Euro 11'500-mal genutzt wurde. Nach 16 Monaten wurde die Anwendung aber wieder aus dem Verzeichnis gestrichen, weil «keine positiven Versorgungseffekte» sichtbar wurden.
Auch eine «Panik-App» gegen Angststörungen zeigte im ersten Erprobungsjahr keinen medizinischen Nutzen. Die Erprobungsphase wurde gleichwohl verlängert, was der Hersteller dafür nutzte, den Preis von 428 auf 620 Euro hochzusetzen, der von den Kassen erstattet werden muss. Im Schnitt kosteten die medizinischen Handy-Programme 500 Euro pro Quartal, heisst es im Bericht weiter.

«Durchaus grosses Potenzial vorhanden»

Von einem Scheitern der «Apps auf Rezept» will der GKV-Spitzenverband aber noch nicht sprechen. Man sehe weiterhin «durchaus grosses Potenzial» zum Erkennen und Überwachen von Krankheiten und Unterstützung der Behandlung, sagt Stoff-Ahnis der «NOZ» (Abo) weiter. Allerdings müsse der Gesetzgeber dem Preiswucher der Anbieter einen Riegel vorschieben und solle nur Apps mit nachgewiesenem Nutzen in den Katalog aufnehmen.
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