Bundesrat und Parlament haben sich wiederholt mit dem Vertragszwang auseinandergesetzt. Am Montag wird das der Ständerat ein weiteres Mal tun.
Anlass dazu liefert eine
Motion von Peter Hegglin, die für Montag im Ständerat traktandiert ist. Der Zuger Mitte-Ständerat verlangt eine Lockerung des Kontrahierungszwangs im ambulanten wie im stationären Bereich.
Um aber die Versorgung auf dem heutigen hohen Niveau zu gewährleisten, sollen laut Hegglin folgende Eckwerte berücksichtigt werden:
- Versorgungssicherheit ist sichergestellt;
- Die heutigen Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit müssen erfüllt sein;
- wettbewerbskonformes und korrektes Verhalten ist sichergestellt
Hegglin bemängelt, dass für die Zulassung ausschliesslich formale Kriterien wie berufliche Qualifikationsnachweise oder Anforderungen an die Infrastruktur relevant seien.
Qualität ist zweitrangig
Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit spielten hingegen nur eine untergeordnete Rolle. Und Punkte wie bestehendes Überangebot oder ineffiziente Leistungserbringung seien nicht massgebend. «Dies führt dazu, dass die Leistungserbringer in der Standortwahl mehrheitlich frei sind, was zu regelrechten Ballungen in einzelnen Gebieten führt, während andere Regionen eher mager versorgt sind», schreibt Hegglin in seiner Motion, die er Ende September 2023 eingereicht hat.
In seiner Stellungnahme vom 29. November 2023 empfiehlt der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Er erinnert daran, dass seit Juli 2021 eine neue Regelung in Kraft ist, die den Kantonen bessere Steuerungsmöglichkeiten gewährt.
«Mit den Höchstzahlen an Ärztinnen und Ärzten für bestimmte medizinische Fachgebiete beziehungsweise Regionen sowie mit der Spitalplanung anhand von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätskriterien verfügen die Kantone über die notwendigen Instrumente, um für eine effiziente kostengünstige Versorgung zu gewährleisten», schreibt der Bundesrat.
Kantone noch zurückhaltend
Doch Hegglin macht geltend, dass die Kantone bei der Zulassungssteuerung «sehr zurückhaltend» vorgingen. Vielerorts werde das Höchstzahlenmodell gar politisch oder gerichtlich bekämpft.
Und was die Spitallisten betrifft, so seien die Kantone an die Kantonsgrenzen gebunden. Zudem sei die Spitalplanung grossem politischen Druck ausgesetzt.
Für Hegglin ist das mit ein Grund, weshalb die Schweiz bei der Zahl von Spitälern immer noch zur Spitzengruppe gehört.
Erst in der Umsetzung
Der Bundesrat wiederum weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass sich die neue Regelung mitten in der Umsetzungsphase befinde. «Den Kantonen muss daher genügend Zeit für die Implementierung des neuen Zulassungssystems eingeräumt werden, damit es sich bewähren kann». schreibt der Bundesrat. Eine Lockerung des Vertragszwangs würde die Arbeit für die Umsetzung behindern.