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HSM: Neue Leistungsaufträge für komplexe Schlaganfall-Behandlungen
Alle zehn Spitäler, welche die komplexen Behandlungen von Hirnschlägen bereits heute durchführen, behielten ihren Leistungsauftrag.
, 20. März 2025 um 11:59Bestehende Spitäler weiterhin zuständig
- Kantonsspital Aarau AG
- Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern
- Universitätsspital Basel
- Hôpitaux universitaires de Genève
- LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern
- HOCH Health Ostschweiz, Kantonsspital St. Gallen
- Ente Ospedaliero Cantonale, Ospedale Regionale di Lugano
- Centre hospitalier universitaire vaudois
- Universitätsspital Zürich
- Hirslanden AG, Klinik Hirslanden, Zürich
Kinderneurologie
- Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten.
- Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland. HSM-Organe
- Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt.
- Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.
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