Medikament falsch dosiert: Hebamme verurteilt

Eine ehemalige Hebamme des Berner Inselspitals soll einer Patientin eine zu hohe Dosis Insulin gespritzt haben. Nun wurde sie verurteilt.

, 14. Juli 2023 um 07:33
image
Schuldspruch für eine inzwischen pensionierte Hebamme.| Unsplash
Eine inzwischen pensionierte Hebamme des Berner Inselspitals wurde der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Zwei mitangeklagte Ärzte wurden freigesprochen.
Der Fall liegt bald acht Jahre zurück – damals verabreichte die Hebamme einer Patientin auf Anordnung der freigesprochenen Assistenzärztin eine Insulin-Glukose-Lösung. Nach einem Kaiserschnitt drohte der nierenkranken Patientin eine akute Herzrhythmusstörung; die Insulin-Therapie wurde der Assistenzärztin vom behandelnden und ebenfalls angeklagten Nierenarzt empfohlen.

Hebamme unterliefen mehrere Fehler

Doch beim Zubereiten der Lösung machte die Hebamme mehrere Fehler: Sie las die Etikette des Medikaments falsch, was zu einer falschen Berechnung der Lösung und zu einer viel zu hohen Dosierung des Insulins führte. Das Gehirn der Patientin wurde so stark geschädigt, dass diese in eine Art Wachkoma fiel und drei Jahre später in einer Rehaklinik starb.

Blutzucker wurde nicht kontrolliert

Laut der Staatsanwaltschaft hätte der Hirnschaden der Patientin aber noch verhindert werden können, wenn der Blutzucker der Patientin regelmässig kontrolliert worden wäre. Angeklagt wurden deshalb auch der Nierenarzt und die Assistenzärztin der Geburtenabteilung.

Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurden die drei Angeklagten dann allerdings entlastet, weil keine Obduktion der Leiche gemacht wurde. Ohne ein solche, lasse sich im Nachhinein nicht beurteilen, ob die Patientin infolge der Hirnschädigung oder aufgrund ihrer Vorerkrankung gestorben sei, urteilte das Gericht.

Hirnschaden als schwere Körperverletzung eingestuft

Den Hirnschaden der Patientin stufte das Gericht hingegen als schwere Körperverletzung ein und sah die Hebamme in der alleinigen Verantwortung. Das Strafmass sieht eine bedingte Geldstrafe von 1800 Franken vor. Der Freispruch der beiden Ärzte erfolgte unter anderem aufgrund fehlender Beweise; was sie am Telefon besprochen hatten, konnte nicht rekonstruiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Artikel teilen
  • Share
  • Tweet
  • Linkedin
  • Whatsapp
  • Telegram
Kommentar

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Was ist Ihr Beruf?

Wo arbeiten Sie?*

undefined
undefined

*Diese Angaben sind freiwillig. Sie bleiben im Übrigen anonym.
Warum bitten wir Sie darum? Medinside bietet Ihnen die Informationen und Beiträge kostenlos. Das bedeutet, dass wir auf Werbung angewiesen sind. Umgekehrt bedeutet es idealerweise auch, dass Ihnen auf Medinside möglichst nur Werbung gezeigt wird, die zu Ihnen passt und die Sie interessant finden könnten.
Wenn wir durch solche Erhebungen Angaben über das allgemeine Profil des Medinside-Publikums gewinnen, nützt dies allen: Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, uns und unseren Kunden. Vielen Dank!


Mehr zum Thema

image

Pflege- und Ärztemangel: Rekordwerte bei offenen Stellen

Die Gesundheitsbranche bleibt führend bei der Suche nach Fachkräften. Laut dem neuen Jobradar steigen die Vakanzen in mehreren Berufen wieder – entgegen dem allgemeinen Trend auf dem Arbeitsmarkt.

image

Zukunftsvisionen für die Gesundheitsversorgung

Beim Roche Forum 2024 diskutierten Expertinnen und Experten zentrale Herausforderungen der Schweizer Gesundheitsversorgung und setzten wertvolle Impulse für die Zukunft.

image

Ein «Curriculum» für junge Hausärztinnen und Hausärzte

Das Spital Bülach hat eine Lösung gegen den Hausärztemangel: Es bildet Ärzte und Ärztinnen speziell fürs Zürcher Unterland aus.

image

Neuer Präsident der Gesellschaft für Dysphagie

Bartosz Bujan von der Klinik Lengg wird Nachfolger von Jörg E. Bohlender

image

In Deutschland droht der nächste Ärzte-Streik

60'000 Spitalärzte prüfen den Ausstand. Womit die Streikwelle in Europas Gesundheitswesen bald den nächsten Höhepunkt erreichen könnte.

image

Einstimmig: Zürich soll Medizin-Studienplätze massiv ausbauen

Der Kantonsrat beauftragt die Regierung, zu berechnen, wie 500 zusätzliche Plätze geschaffen werden könnten.

Vom gleichen Autor

image

Auch Unispital Zürich mit besserem Jahresergebnis

2024 behandelte das USZ stationär wie ambulant mehr Patienten. Damit konnte der Verlust gesenkt werden.

image

Neue HR-Leiterin am Sanatorium Kilchberg

Corinne von Gunten wird damit auch Mitglied der Geschäftsleitung. Sie war zuletzt im Spital Bülach tätig.

image

Physiotherapeuten bekommen endlich einen neuen Tarif

Ab Juli 2025 gilt ein neuer Zeitleistungstarif, der den bisherigen Pauschaltarif ablöst. Darauf haben sich die Tarifpartner Physioswiss, H+ und die Medizinaltarif-Kommission geeinigt.