Ab dem 1. August gelten im Kanton Zürich strengere Regeln: Wie die Gesundheitsdirektion beschlossen hat, dürfen Antigen-Schnelltests und PCR-Tests nur noch von Personal mit medizinischer Grundausbildung durchgeführt werden. Dazu gehören auch Medizinstudentinnen und Pharmaassistenten. Bisher war es auch anderen Personen möglich, nach entsprechender Instruktion, Nasen-Rachen-Abstriche vorzunehmen.
Diese Massnahme begründet die Gesundheitsdirektion damit, dass sich bei der Durchführung von Covid-19-Tests in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise beim Schutz des Personals und der getesteten Personen, Mängel zeigten hätten.
Sie habe die Bestimmungen für alle angepasst, weil die Qualität einen hohen Stellenwert habe, schreibt der Kanton auf Anfrage der
«NZZ am Sonntag». Während der Pandemie seien riesige Testkapazitäten bereitgestellt und in der Not auch Personen beschäftigt worden, die keine medizinische Grundbildung besassen. Wie viele im Einsatz waren, ist nicht bekannt.
Wie die «NZZ am Sonntag» weiter berichtet, haben mehrere Zürcher Apotheken gegen diese Verfügung rekurriert. Darunter eine Quartierapothekerin, die einen arbeitslosen ehemaligen Hotelier eingestellt und für die Probeentnahme geschult habe. «Dass wir ihn nun plötzlich nicht mehr weiterbeschäftigen dürfen, ist stossend», wird sie zitiert.
Rekurs abgewiesen
Die Gesundheitsdirektion hat ihren Rekurs mit der folgenden Begründung abgewiesen:
«Das gesundheitspolizeiliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der Qualitätsanforderungen überwiegt das wirtschaftliche Interesse der Rekurrenten.»
Dass es für die Tests medizinisches Personal braucht, begründet die Behörde mit den Risiken bei der Probeentnahme sowie den Folgen möglicher falschnegativer Tests für die betroffene Person und die öffentliche Gesundheit.
Die Apothekerin kann das im konkreten Fall ihres Mitarbeiters nicht nachvollziehen: Er habe ohne Probleme Tausende von Abstrichen vorgenommen. Das Hilfspersonal sei offenbar gut genug gewesen, als es während der Pandemie plötzlich viele Testcenter gebraucht habe, gibt sie zu bedenken.
Apothekerverband protestiert
Ebenfalls bei der Gesundheitsdirektion protestiert hat der Apothekerverband. Damit würden die «Testkapazitäten im Falle eines neuerlichen Aufflammens der Pandemie gefährdet», so die Befürchtung.
Der Kanton Zürich steht mit seiner Haltung nicht alleine da, schreibt die Zeitung. Viele Kantone haben schon immer nur medizinisches Personal zum Testen zugelassen.
Eine Ausnahme ist der Kanton Bern. Dor sind Laien nach wie vor zugelassen. Laut Gesundheitsdirektion müssten diese «nachweislich in die spezifischen Arbeitsschritte eingearbeitet und dafür geschult» sein.