Der Nationalrat hat in der Herbstsession einer Motion zur Einführung einer Pflegefachpersonen-Patienten-Verhältniszahl mit 106 zu 79 Stimmen zugestimmt – bei einer Enthaltung der Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel Näf. In einer
Mitteilung bedauert Curaviva Schweiz diesen Entscheid des Nationalrates. Denn der Branchenverband erachtet die Einführung einer fix definierten «nurse to patient-ratio» nicht als zielführendes Instrument für genügend Personal und damit eine bessere Qualität.
Intuitiv lege zwar der Schluss nahe, dass eine solche Ratio die Qualität automatisch verbessern müsste. Allerdings zeigten Studien zur Fragestellung keine eindeutigen Resultate: nicht in allen Fällen könne der Zusammenhang zwischen Personalausstattung und Pflegequalität gezeigt werden, so der Verband Curaviva.
«Umsetzung wäre äusserst unklar»
Der Verband der sozialmedizinischen Institutionen schreibt weiter: Eine «nurse to patient-ratio» hätte wiederum für die die Institutionen nicht absehbare Auswirkungen: Sie würde nicht nur die Flexibilität der Betriebe einschränken, die Personalzusammensetzung auf den individuellen Pflegebedarf der Bewohnenden anzupassen. Auch die Umsetzung wäre aus Sicht von Curaviva äusserst unklar. Schon allein deshalb, weil es kein nachweisbares und belastbares «ideales» oder «richtiges» Pflegefachpersonen-Patienten-Verhältnis gebe.
Und schliesslich, so Curaviva, seien die Konsequenzen der Motion nicht klar, wenn ein Leistungserbringer trotz aller Anstrengungen nicht genügend oder kein Personal fände und das Pflegefachpersonen-Patienten-Verhältnis nicht oder auch temporär nicht erfüllen könnte.
Bundesrat lehnt Vorhaben ab
Die
Motion stammt von der Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei. Diese fordern den Bundesrat auf, in der Pflege eine «nurse to patient ratio» einzuführen. Damit soll einerseits die Qualität der Pflege, die Patientensicherheit und die Attraktivität des Berufes verbessert werden. Anderseits soll das Vorhaben gleichzeitig die Kosten im Gesundheitswesen «nachweislich» senken.
Der Bundesrat hat bereits die Ablehnung der Motion beantragt. Der Landesregierung sei zwar bekannt, dass Studien in Akutspitälern den positiven Einfluss eines höheren Anteils diplomierter Pflegefachkräfte pro Patienten auf die Morbiditäts- und Mortalitätsraten belegen. Der Bedarf an Pflegefachkräften pro Anzahl Patient sei dabei jedoch stark abhängig von der Komplexität der Erkrankungen und den Strukturen der jeweiligen Versorgungssysteme.
Die Regulierung des Bestands an Pflegefachpersonen über eine «nurse to patient ratio» wäre daher äusserst komplex und müsste den sehr vielfältigen Kontextfaktoren Rechnung tragen, wie der Bundesrat schreibt. Zudem liege es im Grundsatz in der Zuständigkeit der Kantone, die Anzahl und das Qualifikationsniveau der Pflegefachkräfte unter Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs so festzulegen, dass die Behandlungsqualität in den Institutionen den Anforderungen entspricht.
Was der SBK dazu sagt
Für den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) ist die positive Wirkung eines Pflegepersonalschlüssels, einer Verhältniszahl von Pflegefachpersonen zu Patienten, wissenschaftlich belegt. Dieser sei pro Pflegebereich von den medizinischen und pflegerischen Fachpersonen zu definieren.
Der Entscheid des Nationalrates kam für den SBK «überraschend», wurden doch die im Rahmen des Gegenvorschlages zur Pflegeinitiative diskutierten Lösungen allesamt abgelehnt, wie der SBK auf Anfrage mitteilt. Der Entscheid zeige aber auch, dass die Corona-Pandemie die Bedeutung einer qualitativ guten pflegerischen Versorgung noch einmal verdeutlicht habe. Und genau aus diesem Grund sei es wichtig, dass die Pflegeinitiative angenommen und das Parlament mit der Umsetzung des Verfassungsartikels beauftragt werde, so der SBK.
Die Motion der BD-Fraktion geht nun an den Ständerat. Der Verband Curaviva Schweiz hält fest, dass er sich bei der kleinen Kammer für dessen Ablehnung einsetzen werde.