Gericht verurteilt die Helsana-Versicherung

Mit der Bonus-App hat die Versicherung Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten.

, 1. April 2019 um 10:26
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Der Deal lautet wie folgt: Versicherte der Versicherung können eine App herunterladen. Diese misst unter anderem, wie viel sich die Versicherten bewegen. Wer so Punkte sammelt, erhält Geld zurück. Nun stand die Helsana wegen diesem Helsana-Plus-Bonusprogramm vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte sah durch die App verschiedene gesetzliche Bestimmungen verletzt - und bekam nun teilweise Recht. 
Beanstandet wurde von den Richtern, dass die von der Helsana Zusatzversicherungen AG betriebene App Daten von der für die Grundversicherung zuständigen Unternehmen der  Helsana-Gruppe bezog. So werde jeweils Daten abgeglichen. Dies sei widerrechtlich, fanden die Richter. 
Der Datenschutzbeauftragte sah zudem die Bestimmungen des KVG verletzt. Dies, weil auch Personen die App nutzen können, die bei der Helsana nur grundversichert sind. Wenn diese Personen Geld aus dem Bonus-Programm Geld zurückerhielten, sei dies eine unrechtmässige indirekte Rückerstattung von Grundversicherungsprämien. Doch das Gericht fällte in diesem Punkt kein Urteil, weil es sich nicht um eine Frage des Datenschutzes handle.
Unterschiedliche Schlussfolgerungen
Die Helsana-Versicherung sieht deshalb ihr Modell grundsätzlich bestätigt. Ganz anders die Stiftung für Konsumentenschutz: Für sie sahen die Richter neben der Verletzung der Datenschutzbestimmungen auch jene des KVG durch die App verletzt, hätten aber im Rahmen dieses Urteils nicht dagegen vorgehen können. Nun sei das Bundesamt für Gesundheit als Aufsichtsbehörde in der Pflicht,  die «Helsana in die Schranken zu weisen.»
Das gesamte Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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