Gruppenpraxis aus Bern scheitert vor Gericht

Sie hat viel zu hohe Rechnungen gestellt: Jetzt muss eine Gruppenpraxis aus der Region Bern diversen Krankenkassen knapp 720'000 Franken zurückbezahlen.

, 3. März 2022 um 06:55
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«Santésuisse» gewinnt einen Rechtsstreit. Die Grundlage: Eine Gruppenpraxis aus der Region Bern hatte seine Patientinnen und Patienten nicht wirtschaftlich behandelt und den Krankenversicherungen zu hohe Rechnungen gestellt. Weil sich der Krankenversicherer als Vertreterin von 33 Kassen und die Verantwortlichen einer Gruppenpraxis aus der Region Bern nicht über die zu hohen Arztkosten einigen konnten, musste das Schiedsgericht darüber entscheiden. 
Wie aus einem gestern publizierten Urteil hervorgeht, hat Schiedsgericht für Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern die Klage des Krankenkassenverbandes gutgeheissen. Nun muss die Gruppenpraxis für das Jahr 2017 verschiedenen Krankenkassen knapp 720'000 Franken zurückzahlen. Das berichtet «Der Bund».

Die Argumente der Ärzte

Die Vertreter der Gruppenpraxis hatten sich mit dem Argument gewehrt, dass die Kosten nicht anhand von statistischen Daten berechnet werden dürfen. Der Vergleich mit anderen Gruppen sei nicht zulässig, weil diese nicht genügend homogen seien. Vorliegend würden mehrere Ärzte unter der gleichen Nummer abrechnen. Die Leistungen jedes einzelnen Arztes müssten herangezogen werden. 
Weiter wurden Praxisbesonderheiten geltend gemacht: Die Ärzte seien für die medizinische Betreuung und die Psychotherapie von Bewohnenden diverser Institutionen verantwortlich, was höhere Kosten verursache.

Schiedsgericht lässt Argumente nicht gelten 

All diese Argumente lässt das Schiedsgericht nicht gelten. Die Vergleichsgruppe sei sehr wohl repräsentativ. Es sei zudem nicht entscheidend, dass sich mehrere Ärzte in einer AG zusammengefunden hätten. 
Mehr Ärzte bedeutete auch mehr Patienten, wodurch das Arzt-Patienten-Verhältnis vergleichbar bleibe. Bezüglich der Praxisbesonderheiten hält das Schiedsgericht im Urteil fest, dass diese nicht belegt worden seien. Mit den seit 2017 angewandten neuen Berechnungsmethoden würden solche Besonderheiten bereits besser abgebildet. 
Gemäss der Berechnung des Schiedsgerichts überschreitet die Gruppenpraxis die zu erwartenden Kosten deutlich. Das Gericht kommt bei den direkten Arztkosten auf einen Wert von 212 Punkten. Der Durchschnitt liegt bei 100 Punkten. Bis zu einem Indexwert von 120 Punkten wird keine Rückforderung fällig. 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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