Pflegefachleute verklagen den Kanton Solothurn

Der Berufsverband der Pflegefachleute hat gegen den Kanton Solothurn eine Klage eingereicht. Der Streit dreht sich um die Frage der Restkostenregelung.

, 18. Februar 2016 um 08:46
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Die rund 40 freiberuflichen Pflegefachleute im Kanton Solothurn haben mit der Unterstützung des Schweizerischen Berufsverbandes der diplomierten Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen (SBK) beim Kanton eine Privatklage eingereicht.
Die Pflegefachleute wollen nicht weiter hinnehmen, dass freiberufliche Pflegefachfrauen in der ambulanten Pflege keine Beiträge der öffentlichen Hand erhalten, wie die «Solothurner Zeitung» (Print) meldet.

«Diskriminierende Umsetzung der Pflegefinanzierung»

Gegenüber der öffentlichen Spitex haben die privaten Anbieter laut SBK das Nachsehen. Die Pflegefachleute bezeichnen dies als «faktisches Berufsverbot» und sprechen von «Diskriminierung».
Der SBK hat diesbezüglich bereits in den Kantonen Fribourg und Genf geklagt, sogar bis vor Bundesgericht. Fribourg wurde am Ende dazu verpflichtet, eine Neuberechnung der Kosten für die erbrachten Pflegedienstleistungen an die Hand zu nehmen. Das Freiburg-Urteil dürfte für Solothurn von Relevanz sein, meint die «Solothurner Zeitung» nun. 

Was der Kanton dazu sagt

Der Kanton Solothurn hat dazu eine klare Meinung: Er sei für die Abgeltung der ambulanten Pflegedienstleistungen nicht zuständig – dies sei vielmehr das Aufgabenfeld der Gemeinden. 
Der Kanton respektive das Amt für soziale Sicherheit (ASO) vertritt zudem noch dieselbe Meinung wie bereits vor Jahren. Diese lautet: Der Kanton verfügt sehr wohl über eine Restkostenregelung. Und diese besteht darin, dass es solche Restkosten schlicht nicht gibt. 
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