Die Leitung des See-Spitals Horgen räumt ein, dass ein ehemaliger Angestellter falsch abgerechnet und Leistungen ungenügend dokumentiert hat. Der Leiter der Schmerzklinik habe Originalpräparate verrechnet und Generika abgegeben, sowie den Einsatz eines Instrumentes verrechnet, dieses aber nicht in jeder Behandlung angewendet.
Dies meldet die
«Neue Zürcher Zeitung» unter Verweis auf einen Kurzbericht des Spitals in Horgen. Danach laufen nun auch Vergleichsverhandlungen zwischen verschiedenen Krankenkassen und dem Spital. Mit der Visana gebe es schon einen Vergleich, eine Teil-Rückzahlung wurde geleistet. Eine Regresszahlung in Höhe von 70'000 Franken ging auch im Jahr 2012 an die CSS, nachdem die Krankenkasse ihre Ansprüche 2010 geltend gemacht hatte.
Nicht nahe genug angebunden
Zugleich wird ein Abgang an der Spitze vermeldet: Stiftungsrats-Präsident Walter Bosshard tritt per sofort von seinem Amt zurück. Er übernehme die Verantwortung dafür, dass die Schmerzklinik nicht nahe genug am Spital angebunden gewesen sei, sagte er vor den Medien
(siehe hierhierhier, hier und hier). Für die mangelhafte Patientendokumentation und mangelhafte Leistungsabrechnung – die ebenfalls festgestellt wurden – könne er nicht die Verantwortung übernehmen, dafür sei er nicht Fachmann, sagte er zur
«Zürichsee-Zeitung».
Der Stiftungsrat nimmt den Rücktritt von Walter Bosshard «mit grossem Bedauern zur Kenntnis», so eine Mitteilung. Man werde in den nächsten Tagen über die interimistische Leitung des Stiftungsrates entscheiden.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich
meldete gestern, dass sie ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet habe und vom See-Spital einen detaillierten Bericht verlangt hatte. Es geht um die teils massiven Vorwürfe, laut denen ein ehemaliger Angestellter – der erwähnte Schmerzarzt – falsch abgerechnet habe und die Spitalleitung ihn danach noch gedeckt habe; diesen letzten Punkt weist die Direktion aber zurück.
Schmerzklinik unter neuer Aufsicht
Zum Teil würden die erhobenen Vorwürfe vom See-Spital anerkannt, meldete die Gesundheitsdirektion. Erste aufsichtsrechtliche Schritte seien schon getroffen worden, und nach Abschluss der Untersuchung «wird die Gesundheitsdirektion allenfalls erforderliche weitere aufsichtsrechtliche Sanktionen gegen den Arzt D. und die verantwortlichen Organe des Spitals verhängen.» Es sei denkbar, dass der Arzt seine Zulassung verliere, sagte der Zürcher Gesundheitsdirektor
Thomas Heiniger auf Radio SRF.
Das Spital habe verschiedene Massnahmen beschlossen, damit sich solche Fehler in Zukunft nicht wiederholen, so heute die Mitteilung. Laut NZZ wurde unter anderem die Schmerzklinik unter Aufsicht eines Chefarztes gestellt – und sie muss halbjährlich einen Bericht an den Stiftungsrat abliefern.
Anfang Woche hatte auch das das Bundesamt für Gesundheit interveniert und eine Strafanzeige gegen den Neurochirurgen eingereicht.
«Es besteht ein ausreichend grosser Verdacht, dass in der Schmerzklinik unrechtmässig abgerechnet wurde»,
begründete BAG-Vizedirektor Oliver Peters die Strafanzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis eingereicht wurde. Es sei im Interesse des BAG, dass die Vorgänge am See-Spital untersucht und gegebenenfalls auch mit Sanktionen belegt würden.
Bild: PD