Bewilligungen: Auch Kanton Zürich hat eine neue Lösung

Eine «Berufsausübungsbewilligung für alle» ist nicht nötig, befand ein Rechtsgutachten.

, 4. April 2025 um 07:34
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Kurswechsel: Gesundheitsdirektions-Vorsteherin Natalie Rickli, Amtsvorsteher Jörg Gruber  |  Bilder: PD GD ZH
Wer benötigt eine Berufsausübungsbewilligung? Seit Februar müsste dies in den Kantonen geklärt sein. Denn das nationale Gesundheitsberufe-Gesetz sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt viele Gesundheitsberufe – etwa in Pflege, Physiotherapie oder Hebammen – solch eine Bewilligung benötigen, wenn sie «fachlich eigenverantwortlich tätig» sind.
Aber was heisst das? Die Zürcher Gesundheitsdirektion liess dazu ein Rechtsgutachten erarbeiten – nachdem sie im Spätsommer 2024 noch den Spitex-Diensten, Physio-Praxen et cetera kategorisch mitgeteilt hatte, dass alle Angestellten im Patientendienst so ein Zeugnis benötigen, Kostenpunkt jeweils 800 Franken. Die geplante Bürokratisierung löste laute Proteste aus, worauf Regierungsrätin Natalie Rickli die Reissleine zog.
Das Gutachten stellte nun offenbar klar, dass die Kantone tatsächlich einen Spielraum haben. Daher sieht der Kanton Zürich nun folgende BAB-Regeln für eigenständig tätige Gesundheitsfachpersonen vor:
  • Im ambulanten Bereich unterstehen die fachverantwortliche Leitung und ihre Stellvertretung sowie die fachverantwortliche Standortleitung und ihre Stellvertretung der Bewilligungspflicht.
  • Wer sonst fachlich eigenverantwortlich tätig, muss ebenfalls über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen. Ausgenommen sind Organisationen der Optometrie.
  • Im stationären Bereich müssen die fachverantwortliche Leitung und ihre Stellvertretung über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen. Bei mehreren Standorten gelten die Vorgaben pro Standort.
  • Gesundheitsfachpersonen, die ihren Beruf in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht selbstständig als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer ausüben, benötigen in jedem Fall eine Berufsausübungsbewilligung.
Die Betroffenen müssen nun bis Ende Juni 2025 beim Amt für Gesundheit eine BAB beantragen.

«Projektmanagement unzureichend»

Zugleich teilt die Gesundheitsdirektion mit, dass sie den Prozess – also die Umsetzung des Bundesgesetzes durch das eigene Amt für Gesundheit – extern überprüfen liess: «Es hat sich gezeigt, dass in diesem Fall das Projektmanagement unzureichend war», so der Befund. «Teilweise unklare Zuständigkeiten und eine ungenügende Kommunikation führten dazu, dass die gewählte Lösungsvariante nicht breit abgestützt war. Das Amt für Gesundheit hat die Lehren daraus gezogen und in der Ausgestaltung der nun vorliegenden Lösung berücksichtigt.»
Die Erkenntnisse würden auch den anderen Kantonen zur Verfügung gestellt.
Im Laufe des Verfahrens kam es auch zu einem Wechsel im zuständigen Amt für Gesundheit: Mitte März wurde Amtsleiter Peter Indra durch Jörg Gruber abgelöst.

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