Die Kosten für das Verbrauchsmaterial in Pflegeheimen belaufen sich im Promillebereich. Somit wäre das ein Ausgabeposten, der für Pauschalen prädestiniert wäre. Doch die Krankenversicherer pochen auf Einzelleistungsabrechnungen, was ihnen und den Pflegeheimen viel Aufwand beschert.
Die Rede ist von der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), die hier wiederholt thematisiert wurde. Es handelt sich um jene Mittel- und Gegenstände, die seit Oktober 2021 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OPK) vergütet werden müssen. Und dies aufgrund von Einzelkostenabrechnungen und nicht mehr mit Pauschalen, wie das früher der Fall gewesen war.
Eduard Haeni leitet seit bald zehn Jahren die Altersbetriebe der Berner Burgergemeinde, den Burgerspittel am Bahnhofplatz und den Burgerspittel im Viererfeld im Norden von Bern. Er erzählt, wie der Burgerspittel den gewaltigen Bürokratismus und administrativen Leerlauf der MiGeL bewältigt.
Extrem hoher Zusatzaufwand
Zuerst stand Haeni vor der Entscheidung, die ganze Abwicklung und Organisation einem Materialzulieferer wie etwa Zur Rose oder Hartmann anzuvertrauen oder es selber zu tun. Der Burgerspittel entschied sich für den Alleingang und definierte den Prozessfluss.Früher ging das so: Benötigte eine Pflegefachperson Verbrauchsmaterial, so bediente sie sich im Lager. Heute muss sie in ihrem Computer jedes Pflästerli, jedes Tupferli, jedes Wundstäbchen zuerst abquittieren und der Bewohnerin, dem Bewohner, zuordnen. «Das führt zu einem extrem hohen Zusatzaufwand», bedauert Haeni. Gemäss seiner Einschätzung beläuft sich der Zusatzaufwand auf mehrere Arbeitsstunden pro Wochen. Und wo werden diese Arbeitsstunden schliesslich fehlen? Natürlich bei der Betreuung.
Rückfrage wegen ein paar Rappen
Und weil die Krankenversicherer die einzelnen Posten kontrollieren müssen, gibt es mitunter Rückfragen. Nicht selten bezieht sich eine Rückfrage auf einen Frankenbetrag, der tiefer ist als der Wert der Marke auf dem Briefumschlag.
Eduard Haeni sagt, er möge sich nicht vorstellen, wie viele Personen sich auf Seiten der Krankenversicherer mit diesen Rechnungskontrollen beschäftigen müssten, und wer diese Kosten wohl am Schluss zahlen müsse. Denn man muss wissen: Die addierten Kosten aller MiGeL-Produkte macht weniger als ein halbes Prozent des Gesamtumsatzes aus.
Carecoach und Abacus
Der Burgerspittel arbeitet mit der Softwarelösung von Carecoach. Was also die Pflegefachperson in den Compi töggelt, geht dann via Schnittstelle in die Business Software Abacus. Diese muss nun erkennen, ob das entsprechende Produkt auf der MiGeL steht oder nicht, oder ob der Betrag dem Bewohnenden belastet werden kann oder nicht. All das musste Abacus für den Burgerspittel programmieren.
«Bei uns waren wochenlang mehrere Personen damit beschäftigt, die Leute von Abacus zu instruieren, damit sie wissen, was wie zu programmieren ist», sagt Haeni. Und schliesslich arbeiten die Leute von Abacus auch nicht gratis. «Diesen Initialaufwand können wir niemandem verrechnen, auch nicht dem Kanton über die Restkostenfinanzierung.»
Separate Rechnung für MiGeL
So erhalten also die Krankenkassen für die MiGeL-Produkte eine Auflistung mit allen Verbrauchsmaterialen und der entsprechenden MiGeL-Nummer. Der Burgerspittel stellt für diese Produkte den Krankenkassen separat Rechnung. Sie kann zwanzig oder auch mehrere hundert Franken betragen.
Es würde ja eigenartig aussehen, wenn man auf einer Rechnung mit einem unbestrittenen Betrag von mehreren tausend Franken dann auch noch einen Rattenschwanz von Waren aufführt, die zum Teil nur wenige Franken kosten.
Die detaillierte Auflistung bekommen dann auch die Bewohnerinnen und Bewohner zu Gesicht. Sie hätten das Recht, darüber informiert zu sein, meint Haeni. «Es ist nicht ganz so einfach, einem 93-Jährigen zu erklären, weshalb da etwas für 2.50 Franken in Rechnung gestellt wird.»
Die Vorgeschichte
Ursprünglich zahlten die Krankenkassen die Kosten für das Verbrauchsmaterial, das in der Langzeitpflege benötigt wird. In den meisten Kantonen, so auch im Kanton Bern, lief das mit Pauschalen.
Nachdem der Vertrag zwischen den Heimen und den Krankenkassen per Ende 2014 ausgelaufen war, kamen die Krankenkassen zum Schluss, dass die Kosten für die Verbrauchsmaterialien gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) bereits in der Vergütung der Pflegeleistungen enthalten sind. Fortan verweigerten die Kassen die Kostenübernahme für das Verbrauchsmaterial, wie es auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt ist.
Einige Kantone verknurrten aber die Kassen dazu, weiter zu bezahlen bis die Sachlage juristisch geklärt sei. Die Klärung des Bundesverwaltungsgerichts erfolgte dann 2017. Es kam zum Schluss, nicht die Krankenkassen, sondern Kanton und Gemeinden müssten das Pflegematerial in Pflegeheimen vergüten, was sie dann ab 2018 via ihrer Restfinanzierung machten.
Dies wiederum rief die Kantone auf den Plan. Sie lobbyierten in Bundesbern, auf dass der Bund die Vergütung des Pflegematerials aus der MiGeL im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) neu regle.
Das hat er getan: Seit Oktober 2021 sind die Kosten für Pflegematerial wieder von den Krankenversicherern zu bezahlen.