Wie viel müssen nun Kantone und Gemeinden wegen MiGeL den Krankenkassen zurückzahlen? In Glarus sind es 218'000, in Nidwalden 250'000 Franken und in Bern gar 12 Millionen Franken. Und die anderen Kantone? Sie alle warten auf das Urteil aus Zug.
Zur Einordnung: Der Streit wegen der Bezahlung des Verbrauchsmaterials gemäss der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) erlebte 2015 eine Zäsur: Ab diesem Jahr verweigerten die Krankenkassen die Bezahlung des Verbrauchsmaterials. Sie stellten sich auf den Standpunkt, die Kosten für Verbrauchsmaterialen seien gemäss der Krankenpflege-Leistungsvereinbarung (KLV) bereits in der Vergütung der Pflegeleistungen enthalten.
Den Letzten beissen die Hunde
So blieb den Kantonen als Restfinanzierer nichts anderes übrig, die Kosten zu übernehmen. Doch gewisse Heime wollten davon nichts wissen. Deshalb verknurrten die Kantone die Krankenkassen, weiterhin für die Kosten aufzukommen, bis die Rechtslage geklärt sei.
Diese klärte sich am 1. September 2017. Das Bundesverwaltungsgericht stützte die Haltung der Krankenkassen. Dies mit der Konsequenz, dass diese nun von den betreffenden Heimen das Geld zurückforderten, das sie in den Jahren 2015 bis 2017 ungerechtfertigterweise für Verbrauchsmaterialen bezahlt haben.
Santésuisse will 50 Millionen
Gut 50 Millionen Franken von rund 900 Schweizer Alters- und Pflegeheime für die Jahre 2015 bis 2017 sollen es sein. Im Oktober 2018 hat dann Tarifsuisse, eine Tochter des Krankenkassenverbands Santésuisse, eine erste Klage gegen 13 Heime im Kanton Zug deponiert. «Da der Kanton keine Anstalten machte, die Kosten für die Restfinanzierung zu übernehmen», wie Tarifsuisse dazu im August 2018 geschrieben hat.
Gegenüber der Zuger Zeitung erklärte damals Santésuisse-Sprecher Matthias Müller: «Wir möchten nicht gegen die Heime vorgehen, müssen dies aber aus juristischen Gründen tun. Allerdings sind wir der Ansicht, dass Kanton und Gemeinden die Kosten übernehmen müssen».
Wie gesagt: Das war im Oktober 2018, vor knapp vier Jahren. Seither konnten mit drei Kantone Vergleiche abgeschlossen werden. Mit weiteren Kantonen laufen Gespräche, wie Santésuisse erklärt. Die meisten Kantone und Gemeinden versuchen das Problem allerdings auszusitzen und warten auf das Zuger Urteil.
Bern, Glarus und Nidwalden willigten in einen Vergleich ein
Der Kanton Bern wartete nicht und einigte sich mit Tarifsuisse in einem Vergleich. Er zahlt den Versicherern einmalig eine Pauschalsumme in der Höhe von zwölf Millionen Franken. Die Versicherer ihrerseits verzichten auf rund drei Millionen Franken. Das teilte die Berner Gesundheitsdirektion am 18. Juni 2020 mit.
Auch Glarus wartete nicht. Gemäss Communiqué vom 4. Oktober 2021 zahlen die drei Gemeinden den Versicherern einmalig eine Summe von 218'000 Franken. Dies im Rahmen ihrer ohnehin bestehenden Restkostenfinanzierungspflicht, wie es in der Mitteilung heisst. Die Versicherer ihrerseits sind den Gemeinden ebenfalls entgegengekommen.
Ebenfalls Nidwalden setzte auf eine einmalige Lösung, wie am 11. April dieses Jahres kommuniziert wurde. Der Halbkanton zahlt rund 250'000 Franken. Ursprünglich war von 330'000 Franken die Rede. Tarifsuisse schreibt überdies im Communiqué: «Die Restfinanzierer anderer Kantone sind aufgefordert, dem pragmatischen Beispiel des Kantons Nidwalden zu folgen.»
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