«Die Revision des Tarmed ist gescheitert»: Die Mitteilung aus dem Innendepartement setzt den Ton bereits im Titel. All die Diskussionen, ob theoretisch auch eine Einzel-Einreichung wie durch H+ genügen könnte oder ob ein kreativer Fallpauschalen-Vorschlag von Santésuisse die Sache neu beleben wird: Sie dürften nun vorerst ein Ende finden.
Man nehme zur Kenntnis – so die amtliche Stellungnahme –, «dass sich die Tarifpartner nicht auf eine neue Tarifstruktur für die ambulanten Leistungen einigen konnten». Jetzt gewährt das EDI den Versorgern und Kassen vier Monate Zeit, um sich doch noch zu finden oder Vorschläge zur Anpassung einzureichen.
Zwischenlösung in einem Monat
Falls dies nicht gelingt, «wird der Bundesrat selber Anpassungen in der Tarifstruktur vornehmen.»
Man habe ebenfalls zur Kenntnis genommen – so die Mitteilung weiter – «dass einer der Tarifpartner den geltenden Vertrag auf Ende Jahr gekündigt hat». Der Bundesrat werden nun nötigenfalls den bestehenden Tarmed in einer Verordnung festsetzen, um einen vertragslosen Zustand zu verhindern. Noch besteht etwas Zeit: Innert eines Monates können sich die Tarifpartner darauf einigen, die bestehende Tarifstruktur zumindest befristet zu verlängern – erst dann folgt die Verordnung.
Es geht darum, dass H+ –
wie gestern gemeldet – bereits den alten Tarmed-Rahmenvertrag H+/santésuisse gekündigt hat. Der Spitalverband hatte dafür den neuen Entwurf beim Bundesrat eingereicht, obschon die anderen Partner bei der Entwicklung inzwischen abgesprungen waren.
Offenbar beharrt der Bundesrat nun aber weiterhin auf der Bedingung, dass eine Mehrheit der Versorger wie der Krankenkassen hinter dem Tarif-Paket stehen muss.
Wichtig: Keine Mehrkosten!
Und so steigt der Druck auf diese Parteien, sich bis Ende Oktober zusammenzuraufen und gemeinsam eine grundlegend revidierte Tarifstruktur zu präsentieren.
Das EDI erinnert dabei daran, dass die Tarifpartner dabei – «wie vom Bundesrat bereits mehrmals kommuniziert» – insbesondere keine neuen Mehrkosten einbauen dürfen. «Sollte eine entsprechende Einigung nicht möglich sein, sind die Tarifpartner aufgefordert, innert derselben Frist zumindest Vorschläge einzureichen, wie die überteuerten Leistungen in der bestehenden Tarifstruktur gezielt angepasst werden können.»
Das Wording kennt man
Die Alternative wird auch klipp und klar beschrieben: Es droht der Verlust der Tarif-Autonomie. «Falls die Tarifpartner innert dieser Frist keinen Antrag auf Genehmigung einreichen, wird der Bundesrat von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen und Anpassungen an der Tarifstruktur vornehmen.»
Dieses Wording hatte das BAG übrigens schon nach der Ablehnung der «Tarvision» durch die FMH kommuniziert. Jetzt wird Bersets Department noch konkreter und teilt freundlicherweise mit, dass das BAG inzwischen «die Anpassungen vorbereiten» werde.