Vielerorts finden derzeit Verhandlungen statt über die Umkleidezeit des Spitalpersonals als Arbeitszeit. Eine Lösung, das Umkleiden mit Kompensationstagen abzugelten, schien beim Unispital Zürich (USZ) unter Dach und Fach zu sein. So sah es zumindest der Berufsverband der Pflegenden SBK vor.
Der Spitalrat hat sich nun aber anders entschieden, wie aus einer Nachricht auf dem Intranet des USZ hervorgeht. Das oberste Gremium will den Mitarbeitenden mit Berufskleidung keine zusätzlichen freien Tage gewähren. Denn dies, so die Begründung, würde in Kombination mit der neuen Ferienregelung zu «erheblichen Kapazitätsengpässen in der Personalplanung» führen.
Rückwirkend zwei freie Tage als Abgeltung
Die 15 Minuten Umkleidezeit gehören ab 1. August 2019 zur Dienstzeit. Die Arbeitszeit pro Dienst soll mit 8.24 Stunden beziehungsweise 10 Stunden beim ärztlichen Personal aber gleich bleiben. Konkret: Auf der Station/Abteilung wird die Präsenz pro Dienst um 15 Minuten verkürzt.
Zudem bleibe die Handhabung im Nachtdienst der Berufsgruppen Pflege und MTTB wie sie ist, steht in der Mitteilung weiter. Auch rückwirkend hat das USZ eine Lösung parat: Für die bereits verstrichenen Monate Januar bis Juli 2019 erhalten alle Mitarbeitenden mit Berufskleidung zusätzlich zwei freie Tage – als Abgeltung für die Umkleidezeit.
Nun muss wohl ein Gericht entscheiden
Für den Berufsverband SBK und die Gewerkschaft VPOD ist diese Integration des Umkleidens in die Arbeitszeit inakzeptabel. «Damit würden die Übergabezeiten verkürzt, die Rapporte der einen an die nächste Schicht wären kürzer», sagt SBK-Präsidentin Regina Soder zum «Tages-Anzeiger». Das sei nicht machbar in der Pflege.
Die Spitäler befürchten mit der Abgeltung der Umkleidezeit anderseits massive Mehrkosten. Nun droht die Auseinandersetzung zu eskalieren. Sollte keine Einigung erzielt werden, wollen die Gewerkschaft und der SBK den Rechtsweg beschreiten. Der VPOD habe bereits für mehrere Hundert Spitalangestellte im Kanton Zürich Lohnklagen vorbereitet – oder sogar bereits eingereicht.
Stellenstopp beim Unispital
Die USZ-Spitaldirektion hat aufgrund zu hoher Personalkosten vor kurzem Massnahmen beschlossen. Unter anderem ein sofortiger Stellenstopp für einige Medizinbereiche. So auch beim Bereich Frau-Kind (FKI), wie aus einem Informationsschreiben an die Mitarbeitenden hervorgeht.
Konkret dürfen laut dem Schreiben nur noch bereits ausgeschriebene beziehungsweise zugesagte Stellen besetzt werden. Für alle neuen Vakanzen, sei es im ärztlichen, pflegerischen oder administrativen Bereich, müsse ein Antrag für eine Ausnahmebewilligung an die Spitaldirektion gestellt werden. Erst wenn der Antrag bewilligt werde, könne die Wiederbesetzung erfolgen, heisst es.
Wie lange diese Massnahme in Kraft sei, könne noch nicht gesagt werden, schreibt Daniel Fink Bereichsleiter FKI, Regula Lanter, Leiterin FKI-Pflegedienst und Marianne Mettler, die Leiterin Betriebswirtschaft FKI. «Wir werden alles daran setzen, dass es trotz dieser Sparmassnahme nicht zu Engpässen kommen wird».