Das Plakat zeigt einen Hammer, der sich daran macht, ein Spital zu zertrümmern. Und die Rede ist von einem «unsozialen Projekt». An diesem Freitag lancierte und präsentierte der VPOD das Referendum gegen das Finanzierungsmodell Efas.
Am 22. Dezember war Efas im Parlament beschlossen worden – also eine neue Aufteilung der Spitalfinanzierung zwischen Kantonen, Bund, Versicherern und Versicherten. Der VPOD hatte schon damals
ein Referendum angekündigt; nun wird der Veto-Versuch umgesetzt.
Im Komittee sind – neben VPOD-Präsident Christian Dandrès und den Zentralsekretärinnen Viviane Hösli und Beatriz Rosende – die Pflegefachfrauen Friederike Flückiger und Deniz Killi, die Hebamme Gumersindo Gomez Gil, die FaGe Cristina Vais und der Pflegefachmann Heinz Lanz.
Ihre Bedenken: Mit Efas könnten die Prämien und Kostenbeteiligungen stärker steigen, weil viele Kosten weg von den Kantonen verschoben werden – also hin zu den Prämienzahlenden. Auch werde der Spardruck steigen; und damit der Druck auf Personalschlüssel und Gehälter.
«Wir hören immer wieder, dass die stationäre Versorgung zu teuer ist und dass ambulante Alternativen gefördert werden sollten. Solche Aussagen kommen oft von Experten für Gesundheitsökonomie, die die Realität der Pflegekräfte nicht zu kennen scheinen», sagt Hebamme Gumersindo Gomez Gil: «Daher wäre es unerlässlich, die tatsächlichen spezifischen Bedürfnisse des betroffenen Personals zu berücksichtigen, bevor irgendwelche Reformen durchgeführt werden, die erhebliche Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem haben könnten.»
Als problematisch erachten die Arbeitnehmervertreter auch, dass Efas den Krankenkassen eine enorme Macht im Gesundheitssystem gebe: Diese würden künftig 11 Milliarden Franken Steuergelder verwalten – und bestimmen, wer Geld für Pflegeleistungen erhält.
«In Wirklichkeit geht es bei Efas nicht um irgendwelche Einsparungen, sondern nur um eine andere Verteilung der Kosten zugunsten der Privatwirtschaft», sagt Pflegefachfrau und Intensivpflege-Expertin Friederike Flückiger: «Das ist nicht unsere Vorstellung vom öffentlichen Dienst.»
Efas: Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen
Am 22. Dezember 2023 stimmte das Parlament für eine neue Gesundheits-Finanzierung. Künftig werden ambulante und stationäre Leistungen aus einer Hand finanziert. Der Kostenteiler zwischen Steuer- und Prämienzahlern bleibt derselbe, egal ob ambulant oder stationär behandelt wird.
Konkret: Bis zum Einbezug der Pflege werden 24,5 Prozent von den Kantonen und 75,5 Prozent von den Versicherern über die OKP finanziert. Vier Jahre später, nach erfolgter Integration der Pflegeleistungen, liegt der Verteilschlüssel bei 26,9 Prozent für die Kantone und bei 73.1 Prozent für die Versicherer.