Seit 2019 hat sich die Anzahl der in der Schweiz erhältlichen Biosimilars auf über 40 Produkte verdoppelt – verschrieben werden sie aber noch viel zu wenig.
Laut dem
Biosimilar-Barometer von Curafutura und Intergenerika seien im vergangenen Jahr damit Einsparungen von rund 90 Millionen Franken verpasst worden.
So liege der durchschnittliche Anteil der Biosimilars bei rund 50 Prozent – und das selbst vier Jahre nach ihrer Einführung. Nach wie vor werden lieber teure biologische Originalmedikamente anstelle der günstigeren Biosimilar-Alternativen verschrieben.
«Diese Millionen Franken wurden umsonst und ohne jeden therapeutischen Mehrwert ausgegeben, das können wir so nicht goutieren», sagt Pius Zängerle, Direktor von Curafutura.
Einsparpotenzial
Das Einsparpotenzial der Biosimilars werde in den nächsten Jahren weiterwachsen, denn: Zahlreiche Biologika stehen vor dem Ablauf ihres Patents, die entsprechenden Biosimilars sind in der Entwicklung.
Insgesamt geht Curafutura bis 2030 von einem zusätzlichen Einsparpotenzial im dreistelligen Millionenbereich aus. «Deswegen sind Biosimilars für das Gesundheitswesen in der Schweiz eine wertvolle Option um Kosten zu sparen, so Zängerle».
Diese Massnahmen zur Förderung von Biosimilars werden 2024 umgesetzt:
- Substitutionsrecht für Apotheker
Neu sind Apotheker befugt, ein biologisches Originalmedikament durch eines seiner Biosimilars zu ersetzen. Sie verfügen über diese Kompetenz seit dem 1. Januar 2024 . Die Austauschbarkeit von Biosimilars und Referenzmedikamenten wurde bereits 2023 von Swissmedic bestätigt.
- Differenzierter Selbstbehalt für Patienten
Patienten die ein Biosimilar erhalten, bezahlen den normalen Selbstbehalt von 10 Prozent. Wenn sie jedoch – obwohl es Biosimilar-Alternativen gibt – ein teures Referenzmedikament bekommen, wird seit dem 1. Januar 2024 ein Selbstbehalt von 40 Prozent fällig.
- Kostengutsprachen gelten sowohl für Biologika als auch für deren Biosimilars
Seit dem 1. April 2024 sind Kostengutsprachen für Referenzpräparate automatisch auch für deren Biosimilars gültig. Der administrative Mehraufwand fällt nun bei einem Wechsel auf das Biosimilar weg. Ausserdem erhalten die Patienten die Sicherheit, dass nach einem Wechsel auf ein Biosimilar die Rückerstattung durch ihre Krankenversicherer weiterhin gegeben ist.
- Revision der Vertriebsmargen für Medikamente
Am 1. Juli 2024 werden die neuen Vertriebsmargen für Medikamente in Kraft treten. Sie reduzieren den derzeitigen Fehlanreiz: Heute erhalten Ärzte und Apotheker deutlich mehr Geld, wenn sie ein teures Referenzmedikament statt ein günstigeres Biosimilar abgeben. Es besteht somit der Anreiz das teure Referenzmedikament abzugeben um eine höhere Marge zu erzielen. Das neue System sorgt dafür, dass Biosimilars betreffend Vertriebsmarge gleich behandelt werden.