Wer als Deutscher in der Schweiz arbeitet, muss sich aufgrund gänzlich anderer gesetzlicher und steuerlicher Rahmenordnungen mit diversen Anpassungen beschäftigen. Von der Krankenversicherung über eine Analyse der Vorsorge- und Vermögenssituation bis hin zu bilateralen Steuerfragen ist die gesamte persönliche Finanzsituation neu zu analysieren. Das wird schnell teuer, wenn man sich nicht auskennt und betrifft schweizweit mehr als 300'000 zugezogene Deutsche – darunter viele Mediziner.
Jeder fünfte Arzt in der Schweiz stammt aus Deutschland. In den Spitälern ist der Anteil sogar noch höher. Sind Sie einer von Ihnen? Sind gerade erst zugezogen und verschaffen sich eine erste Orientierung im Dschungel der Einwanderungsmodalitäten? Oder leben Sie schon länger auf Schweizer Boden? In jedem Fall lohnt sich ein Blick auf unsere Checkliste. Haben Sie alles bedacht? Doppelspurigkeiten beseitigt? Kostenfallen umgangen?
Zollverletzungen
So banal es klingt, so kostspielig kann es werden: Wer bei der Einfuhr von Hab und Gut oder bei der grenzüberschreitenden Nutzung von Fahrzeugen Zollverletzungen begeht, zahlt hohe Bussen. Informieren Sie sich über Einfuhrbestimmungen, die Regelungen für Reparaturen im Ausland oder die Nutzung ihres Fahrzeuges durch nicht in der Schweiz wohnhafte Familienangehörige.
Vorsorge-Doppelspurigkeiten
Gute Nachrichten gibt es in Sachen Vorsorge: Die Standesorganisationen der Schweizer Mediziner offerieren auch zugezogenen Ärzten hervorragende Beratung, Vorsorgeprodukte, Versicherungskonditionen und perfekt aufeinander abgestimmte Lösungen. Um Doppelspurigkeiten und Extra-Kosten zu vermeiden, sollten Deutsche in der Schweiz ihre deutsche Rentenlösung oder Berufsunfähigkeits-Versicherung mit den Schweizer Optionen abgleichen und idealerweise alle steuerlichen Vorteile des Schweizer Systems wie die steuerbegünstigte Säule 3a von Anfang an nutzen.
Krankenversicherung
Der Abschluss einer Schweizer Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz Ansässigen obligatorisch. Grenzgänger können wählen, ob sie in Deutschland versichert bleiben wollen. Aber besteht auch die Möglichkeit die Versicherungssysteme zu kombinieren, die deutsche PKV auf eine Anwartschaft umzustellen oder sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien zu lassen? Diese Fragen sollten Sie unbedingt von Vorneherein klären.
Steuererklärung
Deutsche in der Schweiz zahlen zunächst die direkt vom Einkommen abgezogene Quellensteuer. Viele denken, damit seien sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen. Doch dieser Eindruck täuscht! Im Rahmen einer sogenannten nachträglichen, ordentlichen Veranlagung (NOV) können Deutsche in der Schweiz nicht nur Abzüge für die Säule 3a, Weiterbildungskosten oder Schuldzinsen geltend machen, sondern sie sind auch verpflichtet sämtliche weltweiten Einkünfte und Vermögen inkl. Immobilien, die sich im Ausland befinden, sowie ihre Erträge zu deklarieren.
Sollten Sie dabei ausländische Konten, Depots, Versicherungen oder Immobilien «vergessen», müssen Sie mit hohen Nachsteuern oder Bussen rechnen. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) meldet regelmässig deutsche Konten an die Schweizer Steuerbehörden. Auf diese Weise haben die Kantone zwischen 2019 und 2021 mehr als 18’000 Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen natürliche Personen geführt und Nachsteuern/Bussen in Höhe von 443,7 Mio. Franken verhängt.
Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Apropos Steuern: Wussten Sie, dass man auch als in der Schweiz Ansässiger in Deutschland steuerpflichtig werden kann? Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder der regelmässige Aufenthalt im Land. Besitzt man eine deutsche «Zweitwohnung» oder übernachtet auch nur drei bis viermal wöchentlich in Deutschland, wird man gemäss Deutsch-Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen besteuert und zahlt sehr umfängliche Mehrsteuern. Was viele nicht wissen, schon wenn man nur den Schlüssel zur Wohnung seines in Deutschland lebenden Partners besitzt und sich unregelmässig dort aufhält, kann die deutsche Steuerbehörde dies zum «Wohnsitz» erklären.
Schenkungen und Erbschaften
Erklärt die deutsche Steuerbehörde einen Ihrer Aufenthaltsorte zum Wohnsitz müssen Sie weltweit erhaltene bzw. getätigte Schenkungen und Erbschaften in Deutschland versteuern. Weil es hierfür kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, unterliegen selbst steuerfreie Übertragungen von Schweizer Vermögen der deutschen Schenkungssteuer. Und das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den komplizierten bilateralen Steuer-Regelungen. Schon kleine Fehler können hier riesige Kosten verursachen. Eine professionelle Beratung ist daher unbedingt zu empfehlen.