Andreas Huber und Hanspeter Killer hatten eine Aufsichtsanzeige gegen Javier Fandino bei der Aargauer Gesundheitsdirektion eingereicht. Die beiden früheren Kaderärzte am Kantonsspital Aarau (KSA) warfen dem ehemaligen KSA-Chefarzt der Klinik für Neurochirurgie unter anderem Mängel in der Forschung vor,
was sich aber inzwischen nicht bestätigt hat. Der Fall beschäftigt aber nicht nur die Aargauer Verwaltung, sondern auch die Staatsanwaltschaft,
wie die «Aargauer Zeitung» (Abo) berichtet. Die Zeitung macht publik, dass Huber und Killer einen Strafbefehl wegen (mehrfacher) übler Nachrede erhalten haben. Beide hätten diesen aber nicht akzeptiert und Einsprachen erhoben, die noch hängig seien.
Staatsanwaltschaft stellte Verfahren teilweise ein
Und auch Javier Fandino zeigt sich damit nicht zufrieden, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren teilweise eingestellt hat, namentlich in Bezug auf die Vorwürfe im Schreiben an den Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati. Fandinos Beschwerde wurde allerdings abgewiesen. Der Grund: Es brauche «konkrete Hinweise, dass jemand eine Aufsichtsanzeige als Vehikel dafür verwendet hat, ehrverletzende Äusserungen zu verbreiten.»
Weil Javier Fandinos Beschwerden gegen die Teileinstellung erfolglos waren, muss er gemäss «Aargauer Zeitung» nun nicht nur die Verfahrenskosten tragen, sondern auch Hubers und Killers Anwaltskosten. Insgesamt koste ihm die Niederlage 5'150 Franken. Der Neurochirurg, der jetzt bei Hirslanden operiert, lässt der Zeitung über seinen Anwalt ausrichten, dass er die Entscheide nicht ans Bundesgericht weiterziehen werde, auch wenn er damit nicht einverstanden sei.