Luzerner Arzt muss 290'000 Franken zurückzahlen

Ein Arzt wehrte sich gegen den Vorwurf, er habe seine Patienten überarztet. Vergeblich. Das Bundesgericht verurteilte ihn zur Rückzahlung.

, 10. Oktober 2024 um 06:00
image
Die Bundesrichter gaben mehreren Krankenkassen recht: Sie durften von einem Arzt Geld zurückfordern. | Sasun Bughdaryan auf Unsplash
Ein Facharzt für Allgemeine Innere Medizin aus dem Kanton Luzern muss den Krankenkassen rund 290'000 Franken zurückzahlen. Ein Bundesgerichtsurteil bestätigt die Klage von gut zwei Dutzend Versicherern. Sie warfen dem Arzt vor, dass er unwirtschaftlich behandle – also zu hohe Behandlungskosten in Rechnung stelle. Der Arzt bot in seiner Praxis auch Akupunktur, chinesische Arzneitherapie, TCM und Manuelle Medizin an.

Besonders kranke Patienten?

Der Arzt fand, dass der Durchschnittskostenvergleich auf der Grundlage der Rechnungsstellerstatistik kein genug verlässliche Datengrundlage sei, um bei ihm auf eine unwirtschaftliche Praxisführung und damit eine Überarztung zu schliessen.
Als Praxisbesonderheit, die einen Zuschlag zum Toleranzwert rechtfertigen würde, machte der Arzt geltend, er behandle ein besonders morbides Patientenkollektiv. Er konnte das Gericht aber nicht davon überzeugen.

16 sehr teure Patienten

Aus dem Umstand, dass die Zahl der behandelten Patienten abnahm und er alternativmedizinischen Therapien anbot, könne man nicht zwingend schliessen, dass seine Patienten überdurchschnittlich krank waren.
Der Arzt wollte auch die 16 teuersten Patienten aus der Kostenbetrachtung ausschliessen. Doch konnte er vor Gericht nicht zeigen, inwiefern deren Diagnosen so speziell waren, dass sie in den Vergleichspraxen nicht oder kaum abgerechnet würden.

Krankenkassen mussten nicht vorwarnen

Der Arzt sah den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt. Die Krankenkassen hätten ihm vorher nie unwirtschaftliche Praxisführung vorgeworfen. Er habe deshalb darauf vertraut, dass seine Praxisführung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Einklang stehe.
Das Gericht befand aber, dass die Krankenkassen den Arzt nicht vorgängig auf die Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten als Leistungserbringer hätten erinnern müssen.
  • ärzte
  • gericht
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Ehemaliger HUG-Chefarzt und Covid-Experte wechselt zu Privatspital

Jérôme Pugin wurde in Genf bekannt als Intensivmediziner und Symbolfigur im Kampf gegen Covid. Nun wird er medizinischer Direktor des Hôpital de La Tour.

image

Bundesrat regelt das militärische Gesundheitswesen

Bisher fehlten in der Schweiz spezielle Regeln für das militärische Gesundheitswesen. Nun will der Bundesrat diese Lücke füllen.

image

Hohe Auszeichnung für CHUV-Forscher

George Coukos wurde in die U.S. National Academy of Medicine für Krebsforschung gewählt.

image

Ex-BAG-Vizedirektor rügt hohe Kosten der Spezialärzte

Die Schweiz sei ein Paradies für Spezialarzt-Behandlungen, sagt der ehemalige BAG-Vize Oliver Peters. Weil es keine Kostenkontrolle gebe.

image

Chefarzt tritt nach 16 Jahren zurück

Das Kantonsspital Obwalden ist auf der Suche nach einem neuen Chefarzt für die Innere Medizin. Thomas Kaeslin will kürzertreten.

image

Aargau: Ärzteverbands-Präsident im Parlament

Bei den kantonalen Wahlen wurde Thomas Ernst als Vertreter der FDP in den Grossen Rat gewählt.

Vom gleichen Autor

image

In der Rehaklinik üben Patienten mit einer App

Reha-Training mit dem Tablet: In der Klinik Tschugg analysiert der Computer unter anderem die Aussprache.

image

Gewerkschaft ist «entsetzt» über Nullrunde in Aargauer Spitälern

«Keinerlei Bereitschaft für Wertschätzung der Mitarbeitenden»: So kritisiert die VPOD die Aargauer Kantonsspitäler.

image

Keine Lohnerhöhung in Aargauer Akutspitälern

Die Angestellten der beiden Kantonsspitäler in Baden und Aarau müssen auf eine Lohnerhöhung verzichten.