Jetzt kommen die Frühpensionierungen im Gesundheitswesen

Anfang Jahr hat das Spital Hôpital Riviera-Chablais (HRC) einen AHV-Überbrückungsplan für ältere Arbeitnehmende eingeführt. Ziehen nun weitere Organisationen im Gesundheitswesen nach?

, 31. Januar 2022 um 14:33
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Nach der Annahme der Pflegeinitiative vor zwei Monaten tut sich nun einiges im Gesundheitswesen. Dies zeigt etwa die neueste Diskussion um die Idee einer «3-Tage-Woche» in Spitälern und Kliniken. 
Handlungsbedarf für attraktivere Arbeitsbedingungen sieht auch die Gewerkschaft Syna. Trotz Personalmangel braucht es ein «Vorruhestandsmodell» im Gesundheitswesen, wie die Arbeitnehmer-Organisation jetzt schreibt.
Für die Gewerkschaft ist die flexible Frühpensionierung eine «notwendige und realistische Lösung». So sollen Angestellte, die in den zehn Jahren vor dem Anspruch auf Vorruhestandsleistungen gearbeitet haben, Anspruch auf eine volle AHV-Überbrückungsrente haben: Ihr Betrag soll sich auf 2 500 Franken pro Monat belaufen, bei einem Vorbezug von maximal 24 Monaten, so die Idee.

Bis zu sechs Jahre früher in den Ruhestand

Bei fehlenden zehn Dienstjahren werde die Rente proportional zur Anzahl der fehlenden Monate gekürzt. Auch wenn die versicherte Person mehr als zwei Jahre und höchstens bis zu sechs Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Vorruhestand gehe, werde ihre monatliche Rente entsprechend gekürzt. 
Bei einem Vorbezug von bis zu sechs Jahren beträgt die monatliche (volle) Rente dann beispielsweise 1 388 Franken.
Aber auch eine teilweise Frühpensionierung sei möglich, schreibt die Gewerkschaft Syna im Papier weiter. In diesem Fall werde die Rente teilweise und proportional gekürzt.

Spital Riviera-Chablais zeige, wie es geht

Als Beispiel nennt die Gewerkschaft das vom Arbeitgeber finanzierte Vorruhestandsmodell des Hôpital Riviera-Chablais (HRC). Der flexible AHV-Überbrückungsplan wurde von den Sozialpartnern des Spitals mit Beteiligung der Syna ausgehandelt.
Das Modell der flexiblen Frühpensionierung gebe Mitarbeitenden des Spitalverbunds, die ihre Arbeit ganz oder teilweise frühestens sechs Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter aufgeben, Anspruch auf AHV-Leistungen. 
Es ist bei der Westschweizer Spitalgruppe seit dem 1. Januar 2022 in Kraft und habe offenbar bereits andere Gesundheitseinrichtungen in der Romandie inspiriert, heisst es.

Weitere Massnahmen: Keine Nachtschichten mehr

Die Frühpensionierung ist generell eine prioritäre Forderung der Gewerkschaft. Ebenso wichtig seien aber Massnahmen zur Gestaltung des Karriereendes im Gesundheitswesen, schreibt Syna weiter. 
Als Beispiel nennt die Organisation die Reduktion des Beschäftigungsgrades bei gleichbleibendem Lohn, angepasste Arbeitszeiten oder dass Arbeitnehmende entscheiden könnten, keine Nachtschichten mehr zu leisten.
Für die Gewerkschaft Syna ist klar: Nur so könnten Spitäler und Kliniken Personal rekrutieren und im anstrengenden Beruf halten sowie den Beschäftigten im Gesundheitswesen die verdiente Wertschätzung und Anerkennung zukommen zu lassen.
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