«Die Vergütung an der Inselgruppe soll nachvollziehbar, gerecht und frei von Fehlanreizen sein»: Mit diesem Ziel beauftragte der Verwaltungsrat der Berner Insel Gruppe vor einem Jahr die Direktion, ein neues Vergütungssystem zu entwickeln. In Abstimmung mit dem ärztlichen Kader sei ein zeitgemässes Lohnmodell erarbeitet worden, meldet das Spitalunternehmen nun.
Das neue Kadervergütungsmodell wird Anfang 2022 am Berner Inselspital eingeführt. An den fünf weiteren Standorten der Insel Gruppe wird es bereits angewendet.
Fixe Löhne statt mengenabhängige Honorare
Das neue Lohnmodell verzichtet auf mengenabhängige Lohnkomponenten und setzt stattdessen auf eine Vergütung durch fixe Lohnbestandteile, variable Lohnanteile gibt es für die Kader und Geschäftsleitung nicht mehr. Ärztinnen und Ärzte des Kaders sollen zusätzlich zum Grundlohn eine nach Fachgebiet unterschiedliche Fachkomponente und gegebenenfalls eine Verantwortungskomponente ausbezahlt bekommen. Monetäre Fehlanreize würden so eliminiert werden.
Laut Insel Gruppe erfolgte für die Festlegung der Lohnbestandteile ein Benchmark mit vergleichbaren Spitälern.
Gemäss Bernhard Pulver, Verwaltungspräsident der Insel Gruppe, erhalten die von der Universität angestellten Chefärztinnen und Chefärzte künftig neben dem Grundlohn als Professor/in der Universität Bern (in der Grössenordnung von 220’000 bis 240’000 Franken) eine Fach- und Verantwortungskomponente. Auch die nicht von der Universität angestellten Kaderärzte erhalten einen Grundlohn und die erwähnten Fach- und Verantwortungszuschläge.
Lohndeckel kein Thema in Bern
Die Fachkomponente betrage teilweise das Doppelte des Grundlohns, so Pulver. «Wir haben aber niemanden mit einem Lohn von über einer Million Franken.»
Ein Lohndeckel – wie es der Kanton Zürich für Kaderärzte vorsieht – sei deshalb in Bern nicht zur Diskussion gestanden.
Das Universitätsspital Zürich passt sein Vergütungssystem ebenfalls an. So hat der Kanton Zürich eine Obergrenze von einer Million Franken für Kaderärzte festgelegt. Zürich legt im neuen Unispital-Gesetz variable Lohnbestandteile von bis zu 30 Prozent der Gesamtvergütung fest.
Ein Sparauftrag sei mit dem neuen Kader-Lohnmodell nicht verknüpft, so die Insel Gruppe. Die grosse Mehrheit der betroffenen Mitarbeiter würde in das neue System überführt, ohne dass ihr heutiger Lohn angepasst werde – nur bei 7 Prozent der Kaderärzte erfolgten Lohnreduktionen.