Der Kanton Zürich will nach der Annahme der Pflegeinitiative nicht auf den Bund warten. Er rechnet erst in einigen Jahren mit konkreten Vorgaben zur Ausbildungsoffensive, wie der Regierungsrat
in einer Mitteilung schreibt.Die Kantonsregierung hat deshalb entschieden die Kosten der Nachdiplom-Lehrgänge in den Fachbereichen Intensivpflege sowie Notfallpflege zu übernehmen. Damit will der Kanton mehr Fachpersonal zu entsprechenden Weiterbildungen motivieren.
Subventionenen sind vorerst befristet
Konkret übernimmt der Kanton Zürich die gesamten Studiengebühren der zwei Jahre dauernden Nachdiplom-Studiengänge, die zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. Januar 2024 beginnen. Danach will der Regierungsrat über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Studiengebühren betragen 17 200 Franken, wobei einige Spitäler bislang die Kosten vollständig übernommen haben. Für die Subventionierung der Weiterbildungsausgaben für Nachdiplom-Studiengänge in der Intensiv- und Notfallpflege hat der Regierungsrat insgesamt 3.8 Millionen Franken bewilligt.
Absolvierende müssen sich verpflichten
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Anstellung der Studierenden an einem Listenspital im Kanton Zürich. Zudem müssen sich die Absolvierenden verpflichten, während einer gewissen Zeitdauer im Betrieb tätig zu bleiben.
Im Gegenzug verpflichten sich die Spitäler in gleichem Umfang in die qualitative Verbesserung der Aus- und Weiterbildung beziehungsweise in den Personalerhalt zu investieren. In Betracht kommen beispielsweise eine Verbesserung der Anstellungsbedingungen oder die Aufstockung der Arbeitspensen von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern.