Kantone zahlen künftig an Weiterbildung der Ärzte

15'000 pro Jahr und Arzt: So viel erhalten die Spitäler ab nächstem Jahr für die Weiterbildung ihrer Fachleute. Die Kantone gleichen die Kosten unter sich aus.

, 2. März 2022 um 15:03
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Was vor sechs Jahren in die Wege geleitet worden ist, tritt 2023 in Kraft: Viele Spitäler erhalten neu einen fixen Beitrag an die Weiterbildung ihrer Ärztinnen und Ärztinnen, nämlich 15'000 Franken pro Kopf und Jahr.

Basel-Stadt erhält am meisten - Aargau zahlt am meisten

Bezahlt wird dieser Beitrag von den jeweiligen Standortkantonen. Allerdings muss nicht jeder Kanton allein für alle seine Ärzte aufkommen. Denn die neue Vereinbarung sorgt auch für einen Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Belastung und zwar abhängig von der Bevölkerungszahl.
Konkret heisst das: Die fünf Kantone Basel-Stadt, Genf, St. Gallen, Waadt und Zürich bilden an ihren Spitälern so viele Ärzte aus, dass sie von den anderen Kantonen unterstützt werden (siehe Tabelle unten). Spitzenreiter ist Basel-Stadt; dieser Kanton erhält voraussichtlich über sieben Millionen Franken. Umgekehrt muss der Aargau am meisten in den Ausgleich investieren, nämlich gut zwei Millionen Franken.

Gewartet bis 18 Kantone mitmachen

Die Vereinbarung über die Weiterbildungskosten tritt erst jetzt, sechs Jahre nach dem Beschluss, in Kraft, weil damals geregelt wurde, dass sie ab dann gilt, wenn mindestens 18 Kantone mitmachen. Das ist nun der Fall.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) hat die Vereinbarung damals in die Wege geleitet. GDK-Präsident Lukas Engelberger ist nun laut einer Mitteilung erfreut darüber, dass sie zustande kommt: «Die Kantone leisten damit einen Beitrag für die Ausbildung von genügend Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz.»

Restliche Kantone sollen auch beitreten

Im November wollen die Kantone die definitiven Ausgleichsbeiträge für das Jahr 2023 beschliessen. Die GDK lädt jene Kantone, die noch nicht beigetreten sind, dazu ein, «die politischen Prozesse für einen Beitritt in die Wege zu leiten.»
Als erster Kanton trat im Februar 2015 der Kanton St. Gallen der Vereinbarung bei. Im April folgten die Waadt, der Thurgau und Graubünden. Mittlerweile sind auch Basel-Stadt – nicht aber Baselland -, die beiden Appenzell, der Aargau, Bern, Genf, Glarus, Luzern, Obwalden, Solothurn, das Wallis, Freiburg und Zürich beigetreten. Schaffhausen und der Jura wollen nachziehen. Zug wird auch beitreten, sobald mindestens 20 Kantone mitmachen.
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Hinweis: Die Tabelle wird vor dem Inkrafttreten der Vereinbarung noch mit den zuletzt verfügbaren Datengrundlagen aktualisiert.
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