Leck: Was suchen Schweizer Patientendossiers bei Inkassofirma?

Ein Datenleck deutet an, dass Ärzte ganze Krankenakten weiterleiteten. Spontan fragt man sich: Wie konnte das geschehen? Aber völlig überraschend ist der Fall nicht.

, 27. Dezember 2017 um 11:14
image
Zehntausende Schuldnerdaten sind bei der deutschen Inkassofirma Eos herausgesickert: Offenbar konnte ein Hacker in die Sicherheitssysteme der Gruppe gelangen, wobei insbesondere die hiesige Tochter EOS Schweiz betroffen ist. 
Dies meldet die «Süddeutsche Zeitung», nachdem ihr ein Informant gut 33'000 Dateien zugespielt hatte. Entscheidend dabei: Der Unbekannte sah sich zu diesem Schritt an die Öffentlichkeit veranlasst, weil sich beim Inkasso-Unternehmen offenbar intimste Unterlagen fanden – nämlich ganze Krankenakten aus der Schweiz. Die Dokumente zeigten beispielsweise auch Vorerkrankungen der Patienten und Details ihrer Behandlungen.
Die Unterlagen waren – so nun die Vermutung – von den Ärzten im Rahmen eines Schuld-Eintreibungsverfahrens weitergeleitet worden.

Der Datenschützer intervenierte erst kürzlich

Die der «Süddeutschen» vorliegenden Daten enthalten aber auch eingescannte Ausweise und Pässe, Kreditkartenabrechnungen, Briefwechsel und private Telefonnummern.
Die Frage, die nun im Raum steht, ist klar: Wie gelangten Patientendossiers zu einer Inkassofirma? Aber ganz überraschend ist der Fall nicht.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte war erst kürzlich aktiv geworden, weil bei der Rechnungsstellung durch die Mediziner offenbar einiges im Argen liegt. In einem Brief an betroffene Firmen erinnerte Adrian Lobsiger daran, dass Inkassofirmen, die für Ärzte arbeiten, die Rechnungsdaten gern auch für andere Zwecke verwenden – und teils sogar weiterkaufen. Hinweise dazu habe er aus Kreisen der Ärzteschaft selbst erhalten.

Geschäftsbedingungen nicht transparent

Der Datenschutzbeauftragte verlangte deshalb Mitte August von den Firmen, ihre Verfahren offenzulegen. «Wir haben sie aufgefordert, die jeweilig geltenden Geschäftsbedingungen bezüglich dieser Weiterbearbeitung von Patientendaten auf ihrer Internetseite publik zu machen», so der oberste Datenschützer gegenüber Radio SRF (siehe auch hier).
Auch bat Lobsiger die FMH, eine Übersicht über die Praktiken zu erstellen. Die Ärzteschaft sollte in einem weiteren Schritt an ihre Pflicht erinnert werden, Patienten über die Verwendung der Daten im Detail zu informieren.
Die FMH habe ihm dann mitgeteilt, es seien unterschiedlichste Versionen von Geschäftsbedingungen im Umlauf – eine sehr unübersichtliche Lage. Die Ärztevereinigung betonte dann kategorisch, es liege in der Verantwortung der Ärzte, dass Patientendaten nicht weiterverwendet werden.

Nicht nur Dummheit, sondern Straftat

Dabei scheint der Fall – unabhängig von der Transparenz – klar: Man darf Patientendossiers nicht an Inkassofirmen weiterleiten. Andernfalls begehe man nicht nur eine Dummheit, sondern eine Straftat, erklärte Adrian Lobsiger jetzt in der «Süddeutschen». So etwas sei «unverhältnismässig und somit nicht zulässig.»
Als konkretes Beispiel führen die «Süddeutsche»-Rechercheure einen Kieferorthopäden am Bellevue in Zürich an. Wer sich dort anmeldet und dann den Fragenkatalog signiert, bewilligt mit der Unterschrift, dass der Arzt «die für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten» an ein Inkassobüro weiterleiten dürfe.
Das Problem: Wenn dann ein Patient seine Rechnung nicht bezahlt, legen die MPA offenbar gleich diesen Fragebogen auf den Scanner – mitsamt allen intimen Antworten zur Krankheitsgeschichte – und verwenden ihn als Teil der Unterlagen für EOS. Unter den 33'444 Dateien, die nun an die Zeitung gelangten, finden sich 113 Seiten aus dieser Zürcher Praxis, verteilt auf die vergangenen acht Jahre. 
Die Ärztekasse – als führender Schweizer Rechnungsteller für die Mediziner – teilt auf Anfrage mit, man arbeite nicht mit EOS zusammen. Die Genossenschaft selber gibt beauftragten Inkassounternehmen lediglich die Adressdaten des Patienten und den Gesamtrechnungsbetrag bekannt. Die eigentliche Rechnung wird nicht weiter geleitet.

FMH: Was dem Inkassobüro mitgeteilt werden darf

Die FMH nimmt zum EOS-Fall nicht weiter Stellung, auch ist dem Ärzteverband nicht bekannt, in welchem Ausmass Schweizer Mediziner mit der deutschen Inkasso-Gruppe arbeiten.
Aber grundsätzlich rät man zur Zurückhaltung: Solche Auftraggeber dürften lediglich Name und Adresse des Schuldners, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag erfahren. «Darum empfiehlt die FMH ihren Mitgliedern, nur diese Daten zu liefern.»
Der FMH-Leitfaden zu den rechtlichen Grundlagen der Praxisarbeit konkretisiert dazu: «Das Berufsgeheimnis kann bereits dann verletzt werden, wenn bekannt gegeben wird, dass ein Behandlungsvertrag mit einem bestimmten Patienten besteht.» Schon wenn Hinweise wie «Behandlung vom ...» gestreut würden, «wird das Berufsgeheimnis sicher verletzt.»
Allerdings: Wenn sich ein Arzt vom Patienten vorgängig schriftlich vom Berufsgeheimnis entbinden lasse, verletze er es nicht. Obendrein sehen verschiedene Kantone vor, dass Mediziner  zur Durchsetzung von Forderungen von Gesetzes wegen vom Berufsgeheimnis befreit sind.
So oder so sei nicht zu vergessen, dass die Entbindung vom Berufsgeheimnis im Laufe des Betreibungsverfahrens unerlässlich werde. Denn dann werden präzisere Angaben zur Forderung nötig. 
Im Hintergrund steht ein Bundesgerichts-Urteil in einer ähnliche Lage: Die Lausanner Richter entschieden in einem Fall, dass ein Anwalt, der im Inkassoauftrag oder im Betreibungsbegehren ausschliesslich die Personalien seines Klienten sowie als Forderungsgrund «Rechnung vom ...» und den Betrag angab, das Berufsgeheimnis nicht verletzte. 
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Eine Börse für Praxis-Stellvertretungen

Die Jungen Haus- und KinderärztInnen Schweiz JHaS entwickelten eine Plattform, die erstens jungen Medizinern und zweitens Niedergelassenen helfen soll.

image

Nächster Fall: Notfallpraxis der Hausärzte in Sursee schliesst

Das Bundesgerichtsurteil gegen Inkonvenienz-Pauschalen für Walk-in-Praxen und Permanencen hat weitere Folgen.

image

10 Forderungen: So wird die Arztpraxis barrierefrei

Viele Praxen sind für beeinträchtigte Menschen schwer zugänglich. Stufen sind nur eine von vielen Hürden.

image

«Datengrundlage der Pauschaltarife ist eine Farce»

Erneut wehren sich die Spezialärzte gegen «praxisuntaugliche» ambulante Pauschalen. Sie würden auf fehlerhaften Daten basieren.

image

«Wenn Hausärzte fehlen, liegt es am politischen Willen»

Giovanni Fantacci blickt auf fast drei Jahrzehnte als Praxisarzt zurück. Nun hat er ein Buch über seine Erfahrungen veröffentlicht. Das Interview über entfremdete Ärzte, fatale Trends und kreative Chancen.

image

Argomed lädt zum HausarztFORUM

Die Veranstaltung bietet Ihnen die perfekte Plattform, um über aktuelle Themen, Best Practices und die täglichen Herausforderungen in der Praxis zu diskutieren.

Vom gleichen Autor

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

image

Kantone haben die Hausaufgaben gemacht - aber es fehlt an der Finanzierung

Palliative Care löst nicht alle Probleme im Gesundheitswesen: … Palliative Care kann jedoch ein Hebel sein.

image

Brust-Zentrum Zürich geht an belgische Investment-Holding

Kennen Sie Affidea? Der Healthcare-Konzern expandiert rasant. Jetzt auch in der Deutschschweiz. Mit 320 Zentren in 15 Ländern beschäftigt er über 7000 Ärzte.