Noch etwas freiere Arztwahl ab nächstem Jahr

Bei ambulanten Behandlungen kann künftig jeder über die Kantonsgrenzen hinaus gehen – und die Grundversicherung zahlt auch, wenn dort ein höherer Satz gilt.

, 15. November 2017 um 10:36
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Ab Januar 2018 können alle grundversicherten Personen ihren Arzt oder ihr Spital im ambulanten Bereich frei wählen, in der ganzen Schweiz. Das ist im Grundsatz bereits heute so, aber die Krankenkasse musste bislang die Kosten höchstens nach jenem Tarif vergüten, der am Wohn- oder Arbeitsort des Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. 
Waren die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, musste der Versicherte die Differenz selbst übernehmen.
Der Bundesrat hat nun beschlossen, dies anzupassen. Ebenfalls mehr Flexibilität sichert die Landesregierung im grenzüberschreitenden Bereich. Bislang ab es erst Pilotprojekte, nach denen die OKP die Kosten von Behandlungen im grenznahen Ausland übernahm. Der Austausch im Raum Basel/Lörrach und in St. Gallen/Liechtenstein sollen nun fix werden, so der Bundesrat. Obendrein können die Kantone nun weitere Programme zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in grenznahen Regionen beantragen, und die Versicherten können sich freiwillig bei den ausgewählten Leistungserbringern im Ausland behandeln lassen


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