Pflegekosten: Gemeinden fordern 4 Massnahmen

In einer gemeinsamen Resolution verlangen Gemeinden und Städte mehr Mitsprache – und eine Neuaufteilung der Pflegekosten. Das heisst auch: Die Versicherer sollen dereinst wieder mehr übernehmen.

, 11. Mai 2016 um 08:28
image
  • gesundheitskosten
  • spitex
  • pflege
  • politik
«Der sogenannte Restfinanzierer ist zum Hauptfinanzierer geworden»: Dies eine Kernaussage einer gemeinsamen Resolution von Schweizerischem Gemeindeverband, Städteverband und den kantonalen Gemeindeorganisationen. 
Deren Diagnose: Städte und Gemeinden geraten wegen der Kostenlast im Pflegebereich in Bedrängnis – und dies ohne jegliche Mitsprachemöglichkeit. Jetzt aber sollen «die kommunalen Interessen endlich berücksichtigt» werden.

Versicherer «stärker in die Verantwortung nehmen»

Worum geht es? Kantone und Gemeinden müssen nach Abzug der Eigenbeteiligung der Versicherten und der Krankenkassenbeiträge die verbleibenden Kosten in der Pflege tragen. Weil die Beiträge der Kassen wie der Versicherten selber plafoniert sind, gehen Kostensteigerungen voll ihre Lasten, und je nach kantonalem Finanzierungsmodell sind die Städte und Gemeinden überdurchschnittlich betroffen. In zehn Kantonen geht die Restfinanzierung der Pflegekosten sogar 100prozentig an die Gemeinden.
Und da die Pflegekosten bekanntlich stetig steigen, verschärft sich das Problem. «Städte und Gemeinden müssen andere wichtige öffentliche Aufgaben zunehmend zurückstellen, weil die kommunalen Finanzhausalte immer stärker durch die Kosten in der Pflege belastet werden», warnen ihre Verbände in der Mitteilung zur neuen Resolution. 

  • Deshalb fordern sie nun folgende Anpassungen:

1. Gemeinden in die Gremien. Vor wenigen Wochen wurde die Evaluation der neuen Pflegefinanzierung gestartet – ohne Städte und Gemeinden. Die Resolution stellt nun klar: «Die Kommunalverbände müssen systematisch und dauernd in die entsprechenden Begleitgremien einbezogen werden».
2. Neue Aufteilung der Pflegekosten. Der Bund muss die Aufteilung der Pflegekosten anpassen. Die Krankenversicherungsbeiträge seien zwingend an die Kostenentwicklung zu binden. Und folglich seien die Krankenversicherer «stärker in die Verantwortung zu nehmen.»
3. Mehr Mitsprache. Da Städte und Gemeinden von den steigenden Gesundheitskosten stark betroffen, müssten sie auch bei den verschiedenen Aktivitäten, die aus dem Bericht des Bundesrats zur Strategie Langzeitpflege hervorgehen, einbezogen werden.
4. Ambulant vor stationär. Diesem Grundsatz sei in der Pflegegesetzgebung stärker Rechnung zu tragen. «Es gibt noch zu wenig spezialisierte Angebote, die den Leistungsbezügern den ambulanten Weg ermöglichen.» Hier – bei der Planung solcher Möglichkeiten – wünschen sich Städte und Gemeinden auch mehr Unterstützung. 

Schweizerischer Gemeindeverband (SGV), kantonale Gemeindeorganisationen, Schweizerischer Städteverband: «Resolution zur Pflegefinanzierung: kommunale Interessen endlich mitberücksichtigen!», Mai 2016.

Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

BAB: Kanton Zürich bestellt Rechtsgutachten

Wer arbeitet jetzt «in eigener fachlicher Verantwortung»? Das Gesundheitsberufe-Gesetz des Bundes sorgt für Konfusion – offenbar je länger, je mehr.

image

Wallis: Kein Geld fürs Gesundheitspersonal

Der Kanton Wallis muss sparen - deshalb soll es keinen Teuerungsausgleich fürs Gesundheitspersonal geben. Dagegen formiert sich Widerstand.

image

Swiss Nurse Leaders: Wechsel im Vorstand

Hans-Peter Wyss vom Spital Menziken folgt auf Ursi Rieder.

image
Gastbeitrag von Andri Silberschmidt

Koordinierte Netzwerke stärken statt verstaatlichen

Es braucht keinen neuen Leistungserbringer «koordinierte Versorgung». Zuerst sollten wir die bereits beschlossenen Kostendämpfungs-Massnahmen wirken lassen.

image

BAB: Natalie Rickli zieht die Reissleine

Die Zürcher Amt für Gesundheit plante, für das Spitex-Pflegepersonal breitgefächert Berufsausübungs-Bewilligungen zu verlangen. Nun ist der Vorgang sistiert.

image

Atomkraftwerk-Betreiber müssen Jodtabletten zahlen

Der Bundesrat will AKW-Betreiber per Gesetz zur Verteilung von Jodtabletten verpflichten.

Vom gleichen Autor

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

image

Kantone haben die Hausaufgaben gemacht - aber es fehlt an der Finanzierung

Palliative Care löst nicht alle Probleme im Gesundheitswesen: … Palliative Care kann jedoch ein Hebel sein.

image

Brust-Zentrum Zürich geht an belgische Investment-Holding

Kennen Sie Affidea? Der Healthcare-Konzern expandiert rasant. Jetzt auch in der Deutschschweiz. Mit 320 Zentren in 15 Ländern beschäftigt er über 7000 Ärzte.