Die einen sind schon gegangen, die anderen können an einen anderen Standort wechseln oder aber erhalten die Kündigung: Von der Umstrukturierung im
Spital Wattwil, das vorzeitig schliesst, sind 150 bis 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen – dies sind rund 110 Stellen, die abgebaut werden müssen. Der Unterschied der beiden Zahlen ergebe sich aufgrund von Teilzeitangestellten, teilt die Kommunikationsabteilung der Spitalregion Fürstenland Toggenburg auf Anfrage mit.
Einen Sozialplan für das Personal des Spitals Wattwil – einen solchen wollten der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) Sektion St. Gallen - Thurgau - Appenzell und der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Ostschweiz eigentlich gemeinsam mit dem Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St. Gallen erarbeiten. Doch die Regierung des Kantons St. Gallen kam den Personalverbänden zuvor: Bereits im November 2019 hatte sie einen Rahmenmassnahmenplan (RMP) erstellt.
Personalverbände fühlen sich aussen vor gelassen
Dass die Personalverbände anscheinend nie in die Ausarbeitung eines Sozialplans involviert wurden, wird seitens SBK und VPOD stark kritisiert. Edith Wohlfender, Geschäftsleiterin des SBK Sektion St. Gallen - Thurgau - Appenzell, sagt auf Anfrage: «Eine solche Vorgehensweise widerspricht der gängigen Praxis des sozialpartnerschaftlichen Dialogs, den wir bisher konstruktiv gepflegt haben.» Alexandra Akeret, Sekretärin des VPOD Ostschweiz, sagt: «Wir sind noch am Abklären, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass wir nicht einbezogen worden sind.»
Der RMP enthalte zwar Punkte, welche die Personalverbände absolut begrüssten, sagt Wohlfender. Dazu zählten etwa die Lohngarantie über zwei Jahre für Elternteile mit Betreuungspflicht. Auch die Höhe der Abfindung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Stelle verlieren, sei angemessen, so Wohlfender. Die Berechnungsgrundlage dazu sei für den SBK jedoch nicht ersichtlich.
Das kritisieren der SBK und der VPOD
Der RMP weise aber auch einige Schwachpunkte auf, finden die Personalverbände. Ältere Mitarbeiter würden nicht genügend abgesichert werden, sagt Akeret. Wohlfender präzisiert: «Es wurde im RMP verpasst, die Anpassung des Pensionskassengesetzes einzubeziehen.» Konkret geht es dabei um die neue Regelung zur Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge (Artikel 47a BVG). Diese tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft und verpflichtet Pensionskassen, Arbeitnehmende weiter zu versichern, wenn ihr Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 58. Altersjahres aufgelöst wird.
Die Geschäftsleiterin des SBK Sektion St. Gallen - Thurgau - Appenzell stört sich zudem an einer «schwammigen» Formulierung im RMP: Betroffene Mitarbeitende, welche intern keine zumutbare Stelle antreten können, sind verpflichtet, sich aktiv neu zu orientieren und Leistungen der Arbeitslosenversicherung geltend zu machen (…). Diese Formulierung könnte zum grossen Nachteil für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spitals Wattwil ausgelegt werden, so Wohlfender.
Der SBK und der VPOD sind sich einig, dass für das Personal – vor allen anderen Massnahmen – die Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Stelle Vorrang habe. Ebenso wäre es wünschenswert, so Wohlfender, dass die Mehrkosten eines allfälligen Stellenwechsels übernommen würden – zumindest in der Übergangsphase.
Wie geht es nun weiter?
Wie die Kommunikationsabteilung der Spitalregion Fürstenland Toggenburg auf Anfrage mitteilt, könnten rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Spital Wattwil ins Spital Wil wechseln. Wie viele Fachkräfte am Standwort Wattwil bleiben können, ist indes noch unklar. Denn ebenfalls noch offen ist, wie die Nachfolgelösung für das Spital Wattwil aussieht. Die Gemeinde Wattwil, welche die Liegenschaft selbst übernehmen will, diskutiert demnächst mit der Ausserrhoder Berit-Klinik über gemeinsame mögliche Pläne.
Und wie gehen der SBK und der VPOD nun weiter vor? «Wir bleiben dran», antwortet Akeret. Vorerst würde im Rahmen der Sozialpartnergespräche mit der Geschäftsleitung der Spitalregion Fürstenland Toggenburg verhandelt werden, sagt Wohlfender und ergänzt: «Sollten die gewünschten Verbesserungen nicht erfolgen, können wir an den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St. Gallen gelangen und gegebenenfalls mit einem politischen Vorstoss eine Änderung durch den Regierungsrat einfordern.»