Verdacht: Arzt praktiziert ohne Bewilligung

Das Gesundheits-Departement des Kantons Aargau erstattete Strafanzeige gegen Ingo Malm. Politiker kritisieren dabei stark den Kantonsarzt.

, 10. Januar 2018 um 13:20
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  • praxis
  • kanton aargau
Der Arzt Ingo Malm hatte seine Bewilligung zur Berufsausübung im Kanton Aargau bereits 2014 verloren. Zuvor hatte er unter anderem Verfahren wegen widerrechtlichen Umgangs mit Betäubungsmitteln und insbesondere Überarztung zu gewärtigen gehabt. In seinem deutschen Heimatland hatte er die kassenärztliche Zulassung verloren, bevor er in die Schweiz gelangt war.
Dennoch betrieb Malm seither eine ärztliche Gruppenpraxis in der Form einer Aktiengesellschaft, die «Ärztezentrum Mutschellen AG» in Berikon. Er fungierte dort als Verwaltungsratspräsident.

«…allfällige unerlaubte ärztliche Handlungen»

Aber womöglich war er auch wieder als Arzt tätig. «Nachdem das Departement Gesundheit und Soziales Hinweise erhalten hat über allfällige unerlaubte ärztliche Handlungen von Ingo Malm, wurde bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet», sagte die Aargauer Gesundheitsdirektorin Franziska Roth gestern auf «Tele M1»
Im Dezember hatte das Regional-TV bereits berichtet, dass Malms Firma Rechnungen von über einer Million Franken nicht bezahlt habe; begleitet wurde die Meldung von Andeutungen, wonach Malm dort nicht nur im Management wirke, sondern selber wieder praktiziere.

  • Diskussion in «Talk Täglich» auf «Tele M1» unter dem Titel: «Skandalarzt Malm wütet weiter».

Man habe ein Problem mit der Aufsicht über die Ärzte im Kanton, kommentierte SVP-Fraktionspräsident Jean-Pierre Gallati die Entwicklung – also ein Parteikollege von Franziska Roth: Der Kantonsarzt mache «schlicht und ergreifend seinen Job nicht». Und der Grossrat Daniel Aebi, ebenfalls SVP, reichte gestern einen Vorstoss zum «Fall Malm» ein, meldete die «Aargauer Zeitung». Aebi will unter anderem wissen, ob der Kantonsarzt kontrolliert, dass Malm keine ärztlichen Tätigkeiten ausübe.
Der Aargauische Ärzteverband schloss Malm bereits im Juni 2012 aus, allerdings wurde der Schritt formell erst im Februar 2016 vollzogen, da der Mediziner den Rechtsweg ausschöpfte.
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