Wegen Streit um Putzmittel: Chirurg kündete einer OP-Fachfrau

Eine 62-jährige Operationsfachfrau wollte nicht so putzen, wie es ihr Chef wollte. Sie erhielt deshalb die Kündigung.

, 17. Juni 2020 um 12:36
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Zwei Jahre vor ihrer Pensionierung erhielt eine Operationsschwester die Kündigung. Der Grund: «Deine Eigenregie im Putz- und Desinfektionsbereich ist nicht akzeptabel, da wir ein professionelles Reinigungskonzept haben!», schrieb ihr der Chef, ein Handchirurg.

Der Chef wollte Glasreiniger

Er sehe sich gezwungen, die Kündigung auszusprechen, weil sie sich weigere seine Weisungen zur Praxis- und OP-Reinigung einzuhalten und sie ihm vorwerfe, die Corona-Bestimmungen des Bundesamts für Gesundheit nicht einzuhalten.
Diese Geschichte machte der «Kassensturz» publik. Die Details der Entlassung: Die Operationsfachfrau schlug ihrem Chef wegen der Corona-Pandemie verschärfte Hygienemassnahmen vor. Doch der Chirurg wollte an seinem bisherigen Reinigungskonzept festhalten.

Zu wenig Alkoholgehalt zum Desinfizieren

Der bisher verwendete Glasreiniger genüge. Er fand:«Für die jetzt etwas häufiger durchgeführten Oberflächenreinigungen reicht das Sprint Glass.» Wirklich? Der Hersteller dieses Glasreinigers sagte auf Anfrage des «Kassensturz», dass das Mittel nicht zum Desinfizieren vorgesehen sei, da der Alkoholgehalt nicht genüge.
Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärte gegenüber «Kassensturz», dass das Produkt nicht genügend desinfiziere. Die Einwände der Operationsfachfrau waren also begründet. Sie befürchtet nun aber, bis zu ihrer Pensionierung keine neue Stelle mehr zu finden.

War die Entlassung missbräuchlich?

Sie hat aber gute Chancen, von ihrem ehemaligen Chef eine Entschädigung zu erhalten. Denn Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, vermutet, dass die Kündigung aus Rache erfolgt und deshalb missbräuchlich sei. Der Chirurg ist nach wie vor der Meinung, dass die Kündigung rechtens war.
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