Es soll es in sich haben und dank pflanzlicher Bestandteile gegen Magenbeschwerden und Verdauungsstörungen wirken. Mehr noch: es verhindere Schwindel und Übelkeit, mehrere klinische Studien hätten das gezeigt, schrieb ein Pharma-Unternehmen im Kanton Luzern letzten Herbst auf der eigenen Webseite.
Der Heilmittelhändler bewarb das Präparat 2021 auch in einem Gesundheitsmagazin: Es weise nachweislich die beste Wirkung auf und sei auch bei Schwangerschaftserbrechen hilfreich.
Das besagte Medikament ist zwar gegen Übelkeit in der Schweiz zugelassen und der Verkauf damit legal. Die Werbeaktion hingegen ist es nicht.
Werbechef am Pranger
Letzten Sommer hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic deshalb ein sogenanntes Verwaltungsstrafverfahren* gegen den Werbeverantwortlichen eröffnet.
Swissmedic büsst den Werbechef mit Wohnsitz im Kanton Luzern wegen der «widerrechtlichen Anpreisung» des Reisemedikaments, schreibt
«Zentralplus».
Es sei verboten, eine garantierte Wirkung zu versprechen, wird Swissmedic zitiert. Weil die Firma von der nachweislich besten Wirkung geschrieben oder behauptet hat, das Präparat wirke gegen Reise- und Seekrankheit, hat sie genau das getan.
Busse angeordnet
Das Heilmittelinstitut hat bereits zwischen 2019 und 2020 gegen die Luzerner Firma ermittelt – wegen des gleichen Präparats und wegen «mehrheitlich identischer Werbeaussagen», wie das Online-Nachrichtenportal weiter schreibt.
Auch damals soll der Luzerner, den Swissmedic jetzt büsst, verantwortlich für die Werbung gewesen sein. Trotz aufsichtsrechtlicher Intervention, fuhr der Beschuldigte in nahezu unveränderter Weise fort, das Medikament zu bewerben. Der Beschuldigte muss nun eine Busse von 2000 bezahlten – für die geahndeten Verstösse wären Bussen bis 50'000 Franken möglich gewesen, so «Zentralplus».
Intervention mit Wirkung
Die behördliche Intervention durch Swissmedic zeigt offenbar Wirkung. Die Luzerner Firma bewirbt das Arzneimittel auf ihrer Website nun mit anderen Formulierungen, die deutlich abgeschwächt wurden.
Dass es das Präparat «in sich habe», steht laut «Zentralplus» auch nirgends mehr.
*In der Schweiz sprechen neben Gerichten und Staatsanwaltschaften auch Behörden wie Swissmedic oder die Zollverwaltung Recht. Ihnen steht es zu, sogenannte Verwaltungsstrafverfahren zu führen.