Gemäss einer Sonderabfallstatistik des Bundesamts für Umwelt wurden im Jahr 2022 rund 4800 Tonnen Altmedikamente entsorgt. Das entspricht einem Wert von rund 4 Milliarden Franken pro Jahr. Eine der Ursachen liegt in ungeeigneten Packungsgrössen, Dosisstärken oder einer kurzen Haltbarkeit.
Wie andere gesundheitliche Leistungen müssen auch Medikamente die WZW-Kriterien erfüllen, damit sie über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden können: sie müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein.
Ungeeignete Packungsgrössen und Dosierungen sind weder wirtschaftlich noch zweckmässig. So hat der Ständerat am Mittwochmorgen eine Motion gutgeheissen, damit bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit und insbesondere auch bei der Wirtschaftlichkeit eines Medikaments geprüft wird, inwieweit ungeeignete Packungsgrössen, Dosisstärken oder unzweckmässige Darreichungsformen dazu führen, dass Medikamente weggeworfen werden.
Der Bundesrat, der die Motion selber unterstützt, soll die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Dazu sind drei Massnahmen vorgesehen:
- Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) soll bei der Festsetzung des Preises einen allfälligen Verwurf berücksichtigen. Er soll Auflagen machen oder eine Rückerstattung auf dem publizierten Preis fordern können.
- Zweitens sollen Vorkehrungen getroffen werden, damit auch Dritte die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit von Dosisstärken und Packungsgrössen beantragen können. Entsprechend Anträge sollen beim BAG oder der Eidgenössischen Arzneimittelkommission eingereicht werden können.
- Drittens sollen Medizinalpersonen berechtigt werden, Arzneimittel zu importieren, sollten sie punkto Packungsgrösse, Dosisstärke oder Darreichungsform besser geeignet sein als hierzulande zugelassene Arzneimittel.
Der Schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse begrüsst Massnahmen für einen nachhaltigen Medikamenteneinsatz, wie aus einem Positionspapier hervorgeht. Massnahme Nummer zwei erachtet er als «prüfenswert», da insbesondere in der Onkologie, aber auch in anderen Bereichen immer mehr Therapien im Off-Label-Use durchgeführt würden.
Die dritte Massnahme lehnt Pharmasuisse dagegen ab. Der Import von Arzneimitteln aus dem Ausland durch Medizinalpersonen sei nur bei Versorgungslücken zu erlauben.
Haftung? Nein danke
Mit der vorgeschlagenen Erweiterung würde die Marktzulassung in der Schweiz weniger attraktiv, und das Problem könnte sich noch verschärfen, schreibt Pharmasuisse. Gleichzeitig würden Haftungsfragen an die Importeure, sprich Apothekerschaft, übergehen und ein immenser Aufwand geschaffen. «Das Problem würde damit nicht gelöst, sondern nur verschoben.»