Die Adus-Klinik hat eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Spitalliste-Entscheidung der Gesundheitsdirektion eingereicht, die das Privatspital als «willkürlich» bezeichnet. Ein definitiver Entscheid für oder gegen die Leistungsaufträge werde erst in drei bis fünf Jahre erwartet. Das bedeutet aber auch, dass das Spital im Bezirk Dielsdorf solange weiter machen darf, wie die Klinik mitteilt.
Die Annahme der Beschwerde habe aber nicht nur eine aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig werfe es eine Reihe wichtiger Fragen auf, so die Adus-Klinik. Denn die Politik der Zürcher Gesundheitsdirektion sei nicht nur «ein Schlag ins Gesicht» der Zürcher Unterländerinnen und Unterländer, sondern auch ein Verstoss gegen das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz, indem der Wettbewerb «torpediert» werde.
Nicht mehr das «das kleinste Spital Zürichs»
Die Klinik erinnert erneut daran, dass sie beim letzten Vergleich mit Abstand das günstigste Spital im Kanton sei und auch die Gesundheitsdirektion die Qualität der Klinik als gut bezeichne. Zudem würde die Schliessung die Unterversorgung verschärfen. Die Klinik-Verantwortlichen rechnen sich vor dem Hintergrund dieser Fakten und der Erfahrungen anderer Kantone «intakte Erfolgsaussichten» aus, die Leistungsaufträge doch noch zu erhalten.
Die Gesundheitsdirektion bezeichnet die Privatklinik als nicht versorgungsrelevant und will das Haus von der Spitalliste streichen. Dagegen wehren sich die Eigentümer und weisen darauf hin, dass die Klinik 2021 unter anderem fünf Mal mehr «Arthroskopien der Schulter und des Ellbogen» als das Triemli oder gleich viele «Rekonstruktionen der unteren Extremität» wie das Kantonspital Winterthur (KSW) erbrachte.
Die Adus-Klinik im Kanton Zürich beschäftigt rund 40 Mitarbeitende und betreibt 3 Operationssäle mit 20 Akut-Betten. Der Behandlungsfokus liegt auf der elektiven Orthopädie, Sportmedizin, Traumatologie und Chirurgie.