Die Hirslanden-Klinik Birshof hat im Rechtsstreit geben die Baselbieter Regierung gewonnen: Der Ärztestopp, den der Regierungsrat vor einem Jahr verfügt hat, ist rechtswidrig. Was Medinside
hier vermeldet hat, ist nun auch in einem schriftlichen Urteil festgehalten.
Nur per Gesetz erlaubt
Der Befund des Gerichts ist eindeutig: Zulassungsbeschränkungen seien so grundlegend und wichtig, dass es dafür ein Gesetz brauche. Das heisst: Auch das Parlament muss darüber entscheiden können – und allenfalls per Referendum sogar das Volk.
Gilt für alle Kantone
Die Baselbieter Regierung muss also seine Verordnung zurücknehmen und ein Gesetz ausarbeiten. Doch nicht nur der kleine Halbkanton muss über die Bücher: Das Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts dürfte auch für andere Kantone gelten: «Der Befund des Gericht ist eindeutig. Alle müssen den Ärztestopp in einem Gesetz regeln», sagt Hirslanden-Sprecher Claude Kaufmann.
Birshof darf vorläufig weiter anstellen
Hirslanden wehrte sich gegen den Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte in acht Fachgebieten, weil damit «massiv in die Wirtschaftsfreiheit der Ärzteschaft» eingegriffen werde. Und auch ins Geschäft der Klinik Birshof, wäre hinzuzufügen. Der Birshof ist eine Belegarzt-Klinik, die auf Orthopädie und Traumatologie spezialisiert ist.
Dank des Urteils kann sie so viele Ärzte einstellen, wie sie möchte, statt Rücksicht nehmen zu müssen auf die Obergrenze, welche der Baselbieter Gesundheitsdirektor Thomas Weber festgelegt hatte. Allerdings ist ein künftiger Zulassungsstopp keineswegs abgewendet. Doch dürfte es eine Weile dauern, bis ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet und vom Kantonsparlament bewilligt ist.
Chirurgen schrieben Brief
Vor knapp drei Wochen haben sich auch die Chirurgen gegen einen Zulassungsstopp gewehrt, wie Medinside
hier berichtete. In einem Brief des Dachverbands FMCH an die kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) stellte der Verband düstsere Prognosen.