Der Druck der Finma zeigt Wirkung

Rund 1700 Verträge zwischen Spitälern und Krankenzusatzversicherern müssen laut den neuen Transparenzvorschriften angepasst werden.

, 29. April 2024 um 17:20
image
Thomas Boyer, CEO von Groupe Mutuel und Vorstandsmitglied SVV, erklärt die elf Grundsätze des Branchenframeworks. Rechts: Urs Arbter, Direktor SVV. | Bild: cch
Seit der Preisüberwacher und insbesondere die Finanzmarktaufsicht (Finma) die mangelnde Transparenz der Tarifverträge der Spitalkostenzusatzversicherungen anprangerten, ist Bewegung in die Sache gekommen.
Mitte Juni 2021 informierte der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) über das neue Regelwerk mit elf Grundsätzen. Sie definieren, wie transparente und damit finma-konforme Verträge zwischen den Krankenzusatzversicherern und den Spitälern daherkommen sollen.
Man nennt sie Mehrleistungsvertäge. Es soll klar erkennbar sein, worin die Mehrleistung einer halbprivaten oder privaten Spitalzusatzversicherung im Vergleich zu den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) besteht.

280 x Versicherungen = 1'700

Am Montag informierte nun der SVV über den Stand der Dinge: 41 Prozent der rund 1700 Verträge sind nun nach den Vorgaben des Branchen-Frameworks Mehrleistungen abgeschlossen worden.
CSS-Chefin Philomena Colatrella hofft, dass per Ende 2024 bis drei Viertel der Zusatzversicherungsverträge nach den definierten Grundsätzen unterzeichnet sind.
In der Schweiz gibt es rund 280 Spitäler. Während bei der OKP die Verbände die Verhandlungen führen, muss im Zusatzversicherungsgeschäft jede einzelne Versicherung mit jedem Spital die Verhandlung führen. So kommt man auf 1700 Verträge.

C'est difficile

Doch die Knacknuss liegt weniger bei den Spitälern, sondern bei den Belegärzten. «Die Rechnung macht man nicht ohne den Arzt», schrieb Medinside im November 2021. Für den Zusatzversicherer ist es am einfachsten, mit dem Spital einen Vertrag abzuschliessen, das dann seinerseits mit den Belegärzten Verträge abschliesst.
Gängig sind auch Rahmenverträge mit dem Spital plus Anschlussverträge mit den Belegärzten. Im November 2021 stellte der SVV fünf mögliche Konstrukte her.
Thomas Boyer, CEO von Groupe Mutuel, bestätigt, was in der Branche allgemein bekannt ist: Mit den Waadtländer und den Genfer Ärzten verläuft es besonders harzig. Sie wollen zum Teil ihren Verband vorschicken, um ihre Interessen zu vertreten. Das macht die Sache nicht nur noch komplexer, als sie es bereits schon ist.
Es ist auch wettbewerbsrechtlich zweifelhaft, ob das Vorgehen der welschen Ärzte überhaupt rechtens ist.

Die 11 Grundsätze des Branchen-Frameworks

1. Mehrleistungen werden im Vergleich zum Leistungsniveau der OKP des jeweiligen Leistungserbringers betrachtet – Eine Marktsicht wird, wo nötig zur Verhinderung von Fehlanreizen oder systematischen Benachteiligungen in die Betrachtung, integriert.
2. Mehrleistungen zwischen Leistungserbringern und einzelnen Versicherern differenzieren sich in Kategorien klinische Leistungen, ärztliche Leistungen sowie Hotellerie/Komfort.
3. Eine Mehrleistung muss vertraglich definiert, erhebbar, bewertbar und nutzbar sein.
4. Ein Mehrleistungskatalog des Leistungserbringers zuhanden des einzelnen Versicherers bildet die Basis für die Bewertung, die Abrechnung und das Leistungs-Controlling.
5. Ärztliche Mehrleistungen werden auf klarer vertraglicher Basis vergütet - die Entschädigung der ärztlichen Leistung in der OKP ist auf Grundlage der stationären und ambulant anwendbaren Tarife abgegolten.
6. Die Kriterien zur Bewertung von Mehrleistungen werden durch die einzelnen Versicherer festgelegt.
7. Mehrleistungen definieren sich auch über den Mehrwert am Patienten und nicht ausschliesslich über allfällige Mehrkosten.
8. Unterschiede in der Bewertung von gleichwertigen Mehrleistungen müssen klar begründbar sein.
9. Die Bewertung von Mehrleistungen erfolgt in der Regel auf Basis von Leistungspaketen und nicht auf Basis von Einzelleistungen.
10. Nur tatsächlich erbrachte Mehrleistungen oder Mehrleistungspakete werden von Versicherern vergütet.
11. Innovation zu Gunsten des Patientennutzens ist gewünscht. Trends wie «ambulant vor stationär» sind eine Chance für neue Mehrleistungsservices.

  • Finma
  • zusatzversicherungen
  • SVV
  • versicherer
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Idee: Eine «fünfte Säule» für die Langzeit-Pflege

Die Denkfabrik Avenir Suisse schlägt ein Pflege-Sparkonto im Stile der Pensionskassen vor. Die angesparte Summe würde die Belastung von Krankenkassen und Staat senken – und könnte auch vererbt werden.

image

Hirslanden: Daniel Liedtke geht zu Helsana

Der CEO der Privatspital-Gruppe soll nächstes Jahr aufs Verwaltungsratspräsidium des Versicherers wechseln.

image

Der neue Krankenkassenverband heisst Prio.swiss

Felix Gutzwiller wird Übergangs-Präsident des neuen Verbands der Schweizer Krankenversicher. Konrad Graber geht.

image

Spitaldirektor Kübler soll Swica-Präsident werden

Die Krankenversicherung Swica will Werner Kübler zum Verwaltungsratspräsidenten machen. Er ist noch bis nächsten April Direktor des Unispitals Basel.

image

Auch Nationalrats-Kommission will Lohndeckel bei Krankenkassen

Die zuständige Gesundheitskommission stimmt für die Idee, dass der Bundesrat eine Obergrenze für Kassen-Manager festlegt.

image

Groupe Mutuel: Preisstreit mit Genfer Klinik beigelegt

Das Hôpital de La Tour und die Groupe Mutuel haben einen Dreijahresvertrag unterzeichnet. Die Helsana und die Genfer Privatklinik stehen in Verhandlungen.

Vom gleichen Autor

image

Was macht eigentlich Ralph Schmid?

Nach seinem Ausscheiden aus dem Inselspital findet der ehemalige Klinikleiter neue Herausforderungen in Italien, China und Tadschikiskan.

image

Swiss Bridge Award: Eine halbe Million Franken für zwei Forschungsprojekte

Wissenschafter aus Zürich und Tübingen erhalten je 250'000 Franken für Frühphasen-Studien zur Immuntherapie.

image

Glarus streicht den Hebammen die Entschädigung für Pikettdienste

Nicht alle Kantone entschädigen Hebammen für Pikettdienste.