Höhere Prämien für Grenzgänger entlasten Kantone

Der Bundesrat will die im Ausland Versicherten in den Risikoausgleich einbeziehen. Dies hat Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien.

, 9. Juni 2023 um 09:21
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Die zusätzlichen Zahlungen kommen den Versicherten des jeweiligen Arbeitskantons zugute. | Freepik
Die Krankenkassenprämien der Versicherten mit Wohnsitz im Ausland werden bisher separat berechnet und sind in der Regel tiefer als die Prämien in der Schweiz. Der Grund dafür ist, dass sie bisher nicht in den Risikoausgleich einbezogen werden. Der Risikoausgleich wurde geschaffen, damit die Versicherer keinen Anreiz haben, nur möglichst gesunde Personen zu versichern.
Der Bundesrat will nun von dieser Regelung abrücken und aus Gründen der «Solidarität» die Gerechtigkeit und den finanziellen Ausgleich unter den Versicherern stärken, wie die Landesregierung in einer Mitteilung schreibt. Neu sollen auch Versicherte mit Wohnsitz im Ausland in den Risikoausgleich einbezogen werden.

Zwei Kantone profitieren besonders

Mit der neuen Regelung dürften die Prämien für Versicherte im Ausland steigen, vor allem in Staaten mit vielen Grenzgängerinnen und Grenzgängern, heisst es. Umgekehrt können regulär Versicherte mit einer Prämienentlastung rechnen, vor allem in Kantonen mit vielen Grenzgängern wie Genf und Basel-Stadt.
Die Zahl der in der Schweiz versicherten Personen, die im Ausland wohnen, wächst kontinuierlich an. Im Jahre 2021 gehörten rund 170'000 Personen zu dieser Versichertengruppe. Es handelt sich vor allem um Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die aus Deutschland und Frankreich kommen. Rund ein Drittel der Schweizer Krankenversicherer bietet die Krankenversicherung für Personen an, die in einem EU-/EFTA-Staat oder in UK wohnen.

Auch der Datenaustausch wird erleichtert

Neben dem Einbezug der Versicherten mit Wohnsitz im Ausland will der Bundesrat auch den elektronischen Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Versicherern erleichtern, wie dies bereits im Bereich der Prämienverbilligung der Fall ist. Damit sollen Aufgaben wie die Kontrolle der Versicherungspflicht und die Zuteilung des kantonalen Finanzierungsanteils bei Spitalbehandlungen vereinfacht werden.
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