Notfall: Für Bagatellen bitte ins Spital

Die Folgen eines Bundesgerichtsentscheids zur Notfallversorgung am Beispiel Sursee.

, 29. September 2024 um 22:44
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Notfallstation plus Notfallpraxis – aber bald weniger getrennt: Spital Sursee  |  Bild: PD LUKS
Der Bundesgerichtsentscheid zu den Inkonvenienzpauschalen für Permanencen wird Folgen haben – doch welche? Das zeichnet sich nur schrittchenweise ab. Ein Beispiel der Entwicklung wird derzeit im Kanton Luzern sichtbar. In Sursee schliesst die lokale Notfallpraxis der Hausärzte aufs Jahresende ihre Türen.
Die Praxis war vor 13 Jahren von den Ärzten der Region gegründet worden und wurde gemeinsam betrieben; sie befand sich im örtlichen Spital und offerierte eine Walk-in-Versorgung von Montag bis Freitag nach 18 Uhr sowie am Wochenende zwischen 9 und 21 Uhr.
Die Organisation in Sursee verrechnete für ihre Behandlungen die Dringlichkeits-Inkonvenienz-Pauschale, durchschnittlich 85 Franken: Schliesslich war die Praxis quasi die Form, in der die Hausärzte ihre Notfall-Verpflichtung leisteten.
Aber bekanntlich befand das Bundesgericht, dass Walk-in-Praxen nicht einfach automatisch höhere Sätze verlangen dürfen, wenn sie Patienten ausserhalb der allgemeinen Bürozeiten behandeln. Die besagte Pauschale sei nur für Fälle geschaffen worden, bei denen ein Hausarzt ausserhalb seiner Praxiszeit einen kurzfristigen Sondereinsatz leisten muss – aber nicht für Organisationen, die so etwas quasi standardmässig anbieten.
In der Folge forderten auch in Sursee mehrere Krankenkassen die Auslagen für die Inkonvenienz-Zuschläge zurück, welche die Hausarzt-Praxis bislang offenbar unberechtigt bezogen hatte – auch wenn diese Praxis eigentlich eingerichtet worden war, damit die Hausärzte der Region hier ihre gesetzlichen Notfalldienstpflicht erfüllen.
Und jetzt? Die LUKS-Gruppe meldete letzte Woche, dass das Spital Sursee die Notfallversorgung weiter sicherstelle. Für die Behandlung leichterer Verletzungen und Erkrankungen strebe man eine Kooperation mit der regionalen Hausärzteschaft an. Ein derartiges Modell wird bereits in Luzern und in Wolhusen angewandt – dort betreibt das Spital jeweils eine gemeinsame Notfallpraxis mit der Ärztegesellschaft.
Und in diesen Notfallpraxen wird die Inkonvenienzpauschale nicht verrechnet. Da sie aber von der LUKS-Gruppe betrieben werden, kann das Spital ebenfalls eine Eintrittspauschale in die Notfallaufnahme verrechnen (die allerdings mit gut 28 TP etwas tiefer ist).
Im weiteren will das Luks Sursee die räumlich getrennten Bereiche der Notfallstation und der Notfallpraxis zusammenlegen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um die Versorgung in der Region auch nach der Schliessung der Notfallpraxis sicherzustellen.
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