«Doktor Heisler ist zurück», heisst es auf der
Homepage des Hausarztes. Unter «Aktuelles» dann die überraschenden Details: «Andreas Heisler hat die Berufsausübungsbewilligung zurück erhalten. Ab Montag, 5. Juli, ist er gerne wieder für Sie da.» Dies überrascht deshalb, weil Heisler seit Beginn der Corona-Krise für Aufruhr in Branche und für Ärger bei den Behörden sorgte.
Was bisher geschah
Der Hausarzt mit eigener Praxis in Ebikon kritisierte nicht nur die Corona-Massnahmen des Bundes scharf und trat an Demonstrationen auf. Als bekannt wurde, dass sich der Corona-Kritiker weigert, in der Praxis einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Masken-Dispense ausstellte, ohne die Patienten gesehen zu haben, wurde seine Praxis im Februar kurzerhand von der Luzerner Polizei für eine Woche geschlossen.
Am 25. Februar entzog ihm die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) des Kantons Luzern «vorsorglich die Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton» aufgrund «festgestellter fortgesetzter Verstösse gegen die Covid-19-Gesetzgebung». Heisler wehrte sich, doch das Kantonsgericht wies seine Beschwerde ab.
Heisler sucht das Gespräch mit der «DIGE»
Trotz der Abfuhr des Kantonsgerichts, wendet sich das Blatt nun für Heisler zum Guten. Wie er gegenüber Medinside erklärt, forderte er ein Gespräch mit dem Kantonsarzt. Mit Erfolg: Die Unterredung fand am 9. Juni statt. Das geht aus dem neuen Entscheid des Kantons Luzern vom 15. Juni hervor, welcher der Redaktion vorliegt.
«Es hat sich ein gutes Gespräch daraus entwickelt», sagt Heisler. Daraufhin habe er bei der «DIGE» eine Erklärung eingereicht, in welcher er Massnahmen aufzählte, die er im Falle der Aufhebung des Berufsverbots umsetzen würde; darunter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (siehe Massnahmen unten). Die Antwort des Kantons gemäss des vorliegenden Entscheides:
«Soweit sich Andreas Heisler an diese massgebenden Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie hält, geht von ihm keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit mehr aus. Damit entfällt der Grund für den weiteren vorsorglichen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung als Arzt im Kanton Luzern, und die Massnahme ist deshalb mit sofortiger Wirkung aufzuheben.»
Daran wird sich Heisler nun halten müssen: Sollten Kontrollen der «DIGE» ergeben, dass er die Massnahmen nicht umsetzt, werde ihm die Bewilligung erneut entzogen, heisst es weiter.
«Keine Chance gegen den Staat»
Doch wie geht ein Masken-Gegner damit um, jetzt doch eine tragen zu müssen? «Solange die Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen, also auch in meiner Praxis gilt, werden wir die Maske tragen.» Auch wenn das keinen Sinn mache, sei ihm klar mitgeteilt worden, dass er gegen das Gewaltmonopol des Staates entgegen aller Wissenschaftlichkeit keine Chance habe. «Anders sähe es bei der Einführung eines Impfobligatoriums im Gesundheitswesen aus. In diesem Fall würde ich die Praxis schliessen.»
Keine Image-Sorgen
Heisler hat, wie er sagt, während seiner Abwesenheit und aufgrund der Umstände Patienten verloren. «Ob diese wiederkommen, kann ich jetzt noch nicht abschätzen. Ich habe sehr viel Anteilnahme und jetzt auch Mitfreude erfahren, vor allem durch die Patienten.»
Über sein Image macht er sich keine Sorgen: «Meine Patienten wissen, weshalb sie mir seit zwölf Jahren vertrauen. Und das werden sie jetzt aufgrund meiner Geradlinigkeit noch mehr tun.» Umgekehrt werde der Vertrauensverlust «in das Gesundheitssystem, in die Institutionen und Behörden, in die Politik und in die Presse verheerend sein, wenn der ganze Betrug auffliegt».
«Ich war nie ein Corona-Skeptiker»
Auf die Frage, ob es nun still werden wird um den Corona-Skeptiker, antwortet Heisler: «Ich war nie ein Corona-Skeptiker oder Verschwörungstheoretiker.» Er bleibe aber Massnahmen-Kritiker und er werde sich gegen die Kollateralschäden-Leugner wehren. Das gelte besonders im Zusammenhang mit den Impfungen. «Einen Maulkorb hätte ich nicht akzeptiert, die Meinungsfreiheit ist mir viel zu wichtig.»
Derweil wartet der Mediziner auf die endgültige Verfügung. «Ich bin ganz froh, dass ich um dieses Gespräch gebeten habe. Es ist einfach besser, wenn man miteinander reden und die Dinge klären kann, ohne dass jemand dabei das Gesicht verliert.»
Diese Massnahmen muss Andreas Heisler umsetzen:
- Das Covid-19-Schutzkonzept der Rontalpraxis muss konsequent nach den Vorgaben von Art. 4 Abs. 2 Covid-19 Verordnung besondere Lage (SR 818. 101.26) umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Maskenpflicht.
- Falls Angestellte und Patienten aus berechtigten medizinischen Gründen keine Masken tragen können, muss Andreas Heisler anderweitige Schutzmassnahmen treffen, insbesondere bei Personen mit erhöhtem Risiko («STOP»-Prinzip). Das Schutzkonzept muss er entsprechend anpassen.
- Andreas Heisler darf ausschliesslich Maskenatteste an Patientinnen und Patienten ausstellen, bei welchen besondere Gründe gemäss Art. 3a Abs. 1 lit. b. und 3b Abs. 2 lit. b Covid-19 Verordnung besondere Lage vorliegen. Gemäss Vorgaben des Kantonsarztes dürfen grundsätzlich nur Atteste an eigene Patientinnen und Patienten ausgestellt werden und zwar erst nach einem persönlichem Gespräch und Untersuchung. Diagnose sowie medizinische Begründung für den Maskendispens muss er jeweils dokumentieren.
- Andreas Heisler muss dafür sorgen, dass die genannten Grundsätze bei der Ausstellung von Maskenattesten auch durch allfällige weitere in seiner Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzte (unabhängig ob angestellt oder selbständig) eingehalten werden.
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