Dass eine einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) vieles vereinfachen und Fehlanreize beseitigen würde, gilt als unbestritten. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum eine ambulant durchgeführte Behandlung vollumfänglich zulasten der Prämienzahlenden geht, während der Kanton 55 Prozent der Kosten übernimmt, sobald der Patient die Nacht im Spital verbringt.
Renitente Kantone
Und doch sträuben sich insbesondere die Kantone gegen eine einheitliche Finanzierung, weil sie damit Einfluss und die Kontrolle verlieren. Einflussnahme ist ihnen wichtiger als die Beseitigung von Fehlanreizen.
Doch neutrale Beobachter haben durchaus Verständnis für die Renitenz der Kantone. «Bevor wir die Einführung von EFAS propagieren, sollten wir den Geburtsfehler der Spitalfinanzierung beheben», sagt Markus Moser. Er ist so etwas wie der Vater des KVG. Bei der Einführung des Gesetzes leitete er unter SP-Bundesrätin Ruth Dreifuss die Hauptabteilung Kranken- und Unfallversicherung.
Markus Moser
Der Jurist Markus Moser war von 1987 bis 1997 Leiter der Hauptabteilung Kranken- und Unfallversicherung im Bundesamt für Sozialversicherungen. Er gilt als Vater des 1996 in Kraft getretenen Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Seit 1999 ist der 70-jährige Solothurner juristischer Berater im Gesundheitswesen.
«Es kann nicht sein», so Moser, «dass die Kantone bei stationären Eingriffen einen Teil der Kosten übernehmen müssen, aber bei der Tarifverhandlung nichts zu sagen haben.» Dass die Kantone schon heute die Tarife genehmigen müssten, lässt der ehemalige Spitzenbeamte nicht gelten.
Nur Zürich macht es richtig
Genehmigen und verhandeln sei nicht das Gleiche. Zudem sei Zürich der einzige Kanton, der das Genehmigungsverfahren nach klaren Regeln durchführe. Sinnvoller und effizienter wäre es, wenn der Genehmigungsprozess schweizweit nach einheitlicher Regel durch eine Institution vorgenommen werde.
Das ist übrigens auch die Meinung der Expertengruppe, deren Bericht im Oktober 2017 vorgestellt wurde. Die 14 Expertinnen und Experten plädieren für die Schaffung einer unabhängigen Tarifgenehmigungs- und festsetzungsinstanz, zumindest was die Spitaltarife betrifft.
Mehrfachrolle der Kantone entschärfen
Die Expertengruppe will mit dieser Massnahme den Governance-Konflikt der Kantone entschärfen, die sich in einer Mehrfachrolle mit zum Teil gegensätzlichen Interessen befinden: Sie sind Eigner, Finanzierer, Planer und Genehmigungsbehörde zugleich.
Sobald aber die Kantone zu den Tarifen gar nichts mehr zu sagen hätten, sei es nichts als logisch, so Moser, dass sie an den Verhandlungstisch gehörten. Und sind sie einmal am Verhandlungstisch, werden sie eher dazu bereit sein, einer einheitlichen Finanzierung – Dual fix über alles – zuzustimmen. Also:
- Schritt eins: Schaffung einer unabhängigen Tarifgenehmigungsbehörde;
- Schritt zwei: Kantone als Tarifpartner installieren.
- Schritt drei: EFAS einführen.
Zum Expertenbericht
Ende 2016 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) eine Expertengruppe mit internationaler Beteiligung unter dem Vorsitz von Alt Ständerätin und Alt Regierungsrätin Verena Diener beauftragt, Erfahrungen zur Steuerung des Mengenwachstums auszuwerten und schnell umsetzbare Massnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vorzuschlagen.
De Bericht der 14-köpfigen schlägt 38 Massnahmen vor. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 vom Bericht Kenntnis genommen. Er hat das EDI beauftragt, Vorschläge für jene neuen Massnahmen vorzulegen, die umgesetzt werden sollen.