«Die Patienten müssen sich dafür begeistern»

Was meint die Swisscom zum Ausführungsrecht für das elektronische Patientendossier? Die offizielle Stellungnahme gibt’s jetzt per Film.

, 16. Juni 2016 um 08:22
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Wenn das keine digitale Reaktion ist. Im Vernehmlassungsverfahren für das Elektronische Patientendossier nimmt auch die Swisscom Stellung. So weit, so normal. Jetzt aber hat das Unternehmen den Vernehmlassungsverfahrens-Beitrag online gestellt – als Film: Da erläutert Stefano Santinelli, der Chef der zuständigen Einheit Swisscom Health, das Pro und Contra im laufenden EPD-Prozess.
Santinelli sichtet drei Bedingungen für eine erfolgreiche Einführung des E-Dossiers in der Schweiz: 

  • Erstens muss die Lösung für Leistungserbringer, Kostenträger und Patienten wirklich einen konkreten Nutzen bringen.
  • Zweitens benötigen wir neuartige Geschäftsmodelle, welche die Sache auch lohnend machen und damit die Finanzierung sichern.
  • Bemerkenswert der dritte Punkt: «Die Patienten müssen sich dafür begeistern». Es geht eben immer auch um die Bürger – und die müssen bereit sein für das Patientendossier. «Denn nur wenn alle mitmachen, kann sich das Elektronische Patientendossier auch ausbreiten», so der Swisscom-Manager.

Stellungnahme von Swisscom Health zur Vernehmlassung des EPDG: Mögliche Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für Spitäler

Im Vernehmlassungsverfahren zum EPDG habe Swisscom auf drei Problembereiche hingewiesen:

  • Die Gefahr der Überregulierung: Das EPDG solle nur die Rahmenbedingungen festlegen; doch die Standards und die Umsetzung sollten den IT-Spezialisten überlassen werden.
  • Die Notwendigkeit, eine Balance zu finden zwischen Privacy und Sicherheit – aber auch dem Zwang, dass die Lösungen innovativen und praktikabel sein müssen.
  • Skeptisch äussert sich die Swisscom schliesslich zur vorgesehenen Trennung zwischen Primär- und Sekundärspeicher: Dies treibe nicht nur die Kosten in die Höhe, sondern erhöhe auch die Risiken des Scheitern.

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