Spitzwegerich, Schafgarben und Tausengüldenkraut: Solche Tees, etliche Pflanzensalben, Heilerde, aber auch Merfen dürfen ab Januar auch im Supermarkt verkauft werden. Damit will Swissmedic den Zugang zur Selbstmedikation erleichtern.
Bei der Auswahl begutachtete das Schweizer Heilmittelinstitut 540 der fast 1'800 Arzneimittel der Kategorie D, die bisher nur in Drogerien mit Fachberatung verkauft werden durften.
Homöpathisches und Anthroposophisches weiterhin nur mit Beratung
Nur gerade rund 100 Heilmittel teilt Swissmedic nun aber tatsächlich auch in die Kategorie Selbstbedienung um. Weiterhin nur mit Fachberatung gibt es zum Beispiel homöopathische und anthroposophische Medikamente.
Solche Heilmittel seien Teil eines ganzheitlichen Therapien-Konzeptes. Deshalb sollten auch entsprechend ausgebildete Fachperson den Kunden erklären, ob die Anwendung zweckmässig ist, kam Swissmedic zum Schluss.
550 Heilmittel neu auch in der Drogerie
Eine weitere Folge der Gesetzesrevision ist, dass die bisherige Abgabekategorie C, die eine Beratung durch Medizinalpersonen voraussetzt, abgeschafft wird. Das bedeutet, dass etwa 550 Medikamente neu auch in Drogerien erhältlich sind. Die restlichen Arzneien der Gruppe C wurden der Kategorie B zugeschlagen, die nur in Apotheken oder direkt bei Ärzten erhältlich ist.
- Die Liste der Heilmittel, die es neu auch in Selbstbedienung gibt, ist hier zu finden.
- Die Liste der Heilmittel, die neu auch in Drogerien erhältlich ist, ist hier zu finden.
Nur noch A, B, D und E
Mit Inkrafttreten des neuen Heilmittelrechts gibt es ab Januar 2019 neu nur noch vier statt fünf Abgabekategorien:
- A (Einmalige Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung)
- B (Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung; Apothekerinnen und Apotheker können bestimmte Arzneimittel der Abgabekategorie B ohne ärztliche Verschreibung abgeben),
- D (Abgabe nach Fachberatung durch medizinische Fachpersonen)
- E (Abgabe ohne Fachberatung)