Das überraschende Urteil bereitet vielen grosse Nachwehen. Im vergangenen Herbst hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass vom Pflegepersonal verwendete Materialien, die sich auf der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) befinden, nicht mehr über die Krankenkassen abgerechnet werden dürfen. Das betrifft etwa Injektionshilfen oder Wundverbände.
Das Gerichtsurteil bringt speziell kleineren Spitexdienste und selbständige Pflegefachpersonen in Schwierigkeiten. Manche Anbieter weichen teilweise auf billigeres Material aus, oder lehnen gewisse kostenintensive Behandlungen ganz ab. Das hat Folgen für die Patienten. Diese lassen sich deshalb öfters in - meist teureren -Spitälern behandeln, welche die auf der Migel aufgeführten Materialien weiterhin über die Kassen abrechnen dürfen.
Zusatzausgaben von 100 Millionen Franken
Um eine akute Versorgungslücke zu verhindern, finanzieren die Gemeinde, Kantone und Anbieter die Kosten für die Materialien nun über die Restfinanzierung. Gemäss Schätzungen enstehen den neuen Kostenträgern so Zusatzausgaben in der Höhe von rund 100 Millionen Franken.
Der Städte- und der Gemeindeverband sind damit nicht einverstanden. Am Montag verlangten sie von den Bundesparlamentarieren in einem Brief gesetzliche Anpassungen. Die «unklare und unbefriedigende Finanzierungssituation» dürfe kein Dauerzustand bleiben. «Es braucht hier rasche und pragmatische Lösungen.» Die Verbände schlagen vor, die Systemanpassungen auf Verordnungsebene vorzunehmen und die Materialkosten per Anfang 2019 in die Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV zu integrieren.
Der Ständerat entscheidet noch in diesem Jahr
Dies fordert auch
Ständerat Pirmin Bischof (CVP) in einer Motion. Der Bundesrat beantragt diese zur Ablehnung. Der Ständerat hat am Montag über den Vorstoss debattiert - und ihn zur genaueren Prüfung an seine zuständige Kommission zugewiesen. Im Rat war man sich aber einig, dass die Zeit dränge. Bereits in der kommenden Wintersession soll das Geschäft deshalb wieder im Ständerat behandelt werden.