Vor über einem Jahr kündigte das Universitätsspital Zürich (USZ) das Arbeitsverhältnis mit einem Leitenden Arzt der Klinik für Herzchirurgie. Auslöser war ein Konflikt zwischen ihm und seinem Vorgesetzten Francesco Maisano. Der Herzchirurg hatte zuvor angebliche Missstände gemeldet. Nun verliert der Kaderarzt vor Gericht: Das Verwaltungsgericht Zürich weist seine Beschwerde gegen die Entlassung ab.
Das Gericht kommt im Urteil zum Schluss, dass die Kündigung zulässig war. Die Begründung: Der Konflikt war im Sommer 2020 bereits derart «verhärtet», dass er nur noch durch die Auflösung einzelner Anstellungsverhältnisse beruhigt werden konnte, wie im Urteil zu lesen steht.
Whistleblower meldete angebliches Fehlverhalten
Ein Rückblick zeigt: Gemäss Gerichtsakten bestand an der Klinik spätestens ab Sommer 2019 ein Konflikt zwischen dem Leitenden Arzt und dem Klinikdirektor Francesco Maisano. Dies führte dazu, dass im Dezember 2019 der Chirurg in einem als «Whistleblowing» bezeichneten Dokument der Spitaldirektion ein angebliches Fehlverhalten des Klinikdirektors meldete.
Daraufhin wurde eine Untersuchung eingeleitet. Die schwersten Vorwürfe
betreffend Patientensicherheit bestätigten sich allerdings nicht. Im Frühjahr 2020 machte der Mann dann aber zahlreiche weitere Meldungen, die nicht nur den Klinikdirektor, sondern auch weitere Mitarbeitende betrafen. Zudem schickte der Leitende Arzt seine Meldungen unter anderem auch an Gesundheitsminister Alain Berset.
Mitarbeitende stellten sich gegen die Weiterbeschäftigung
Schliesslich verweigerte er die Teilnahme an Gesprächen mit dem Klinikdirektor, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil weiter hervorgeht. In Gesprächen habe sich der Herzchirurg ausserdem «äusserst roh und aggressiv» verhalten. Es folgte ein Operationsverbot und drei Wochen später die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Freistellung. Doch dann die Kehrtwende: Nach öffentlichem Druck zog das Unispital die erste
Kündigung im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung zurück – und ermöglichte dem Leitenden Arzt die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit in der Herzchirurgie.
Das wiederum führte zu grossem Unmut: In der Folge stellten sich verunsicherte Mitarbeitende des USZ gegen die Weiterbeschäftigung und machten ein «toxisches Arbeitsklima» geltend. Zudem wollte das Kantonsspital St. Gallen (KSSG) nicht, dass
der Arzt vom Kantonsspital zugewiesene Patienten operiere. Daraufhin kündigte die Spitaldirektion das Anstellungsverhältnis mit ihm erneut und verwies auf das «fehlende Vertrauen». Das Unispital bezahlte ihm eine Abfindung von sieben Monatslöhnen. Sein Jahreslohn betrug damals rund 197'000 Franken, im Jahr 2019 erzielte er Honorare im Betrag von rund 150'000 Franken.
«Eine regelrechte Kampagne gegen den Klinikdirektor»
In der ganzen Affäre rund um den Fall Francesco Maisano
wurde immer wieder die Spitalleitung kritisiert. Auch im Urteil des Verwaltungsgerichts kommt die Spitaldirektion jetzt schlecht weg. Obwohl ihr die Zerwürfnisse in der Klinik bereits seit dem Sommer 2019 bekannt waren, blieb sie lange untätig, so das Gericht. Es sei weder ersichtlich noch werde dargetan, dass die Spitaldirektion Massnahmen ergriffen hätte, um die Situation zu beruhigen. Die Spitaldirektion unter der Leitung von Gregor Zünd ergriff ferner mit dem Angebot eines Sabbaticals später eine Massnahme, die der Arzt als Versuch verstehen musste, ihn loszuwerden.
Gemäss Urteil rechtfertigt dies jedoch nicht, dass der Herzchirurg in der Folge «eine regelrechte Kampagne» gegen den Klinikdirektor und Mitarbeitende führte, die er zu dessen Vertrauten zählte, und die Teilnahme an klärenden Gesprächen verweigerte. «Der Beschwerdeführer war damit ein massgeblicher Akteur im Konflikt rund um die Klinik für Herzchirurgie», hält das Gericht klar fest.
- Ergänzung vom 22. April 2022: Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde des Leitenden Arztes abgewiesen (mehr dazu hier).