In der Schweiz ist der Versandhandel mit Arzneimitteln grundsätzlich untersagt. Für sämtliche Bestellungen gilt, dass Apotheken Arzneimittel nur mit ärztlicher Verschreibung verschicken dürfen, auch für nicht verschreibungspflichtige Mittel wie Aspirin oder Neocitran. Dieses Verbot könnte nun aufgehoben werden, wie dies in mehreren Nachbarländern bereits seit Jahren der Fall ist.
Es laufen Bestrebungen, dass die Regeln zum Online-Einkauf mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln vereinfacht werden sollen. Denn dies will auch der Bundesrat so,
wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Eine Vernehmlassung zur Änderung des Heilmittelgesetztes (HMG) ist bis Anfang 2023 geplant.
Auf Drogerien ausweiten
Die Landesregierung anerkennt, dass die derzeitigen Bestimmungen vor dem Hintergrund des wachsenden Online-Handels, der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Covid-19-Krise revidiert werden müssten. Er vertritt aber gleichzeitig den Standpunkt, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln die Patientensicherheit und die Qualität der Arzneimittel jederzeit gewährleistet sein müssten.
Der Bundesrat will die Zulassung des Versandhandels zudem auch auf Drogerien ausweiten. Denn die Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wurde seit 2019 auch in anderen Verkaufsstellen erleichtert, so das Argument.
In das das EPD-Projekt integrieren
Die geltenden Bestimmungen sollen der Landesregierung zufolge aber nicht «isoliert» geändert werden, sondern im Rahmen einer Revision der allgemeinen Bestimmungen zum Arzneimittelversandhandel aller Abgabekategorien.
Die Revision soll zudem in andere Gesetzesvorhaben integriert werden, etwa zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung, in Projekte zur digitalen Transformation oder im EPD-Projekt.
Verbände stellen Bedingung
Apotheken und Drogerien begrüssen die angekündigte Vereinfachung. Pharmasuisse, der Drogistenverband, der Verband für Selbstmedikation und der Verband für komplementärmedizinische Heilmittel betonen gleichzeitig, dass die derzeit geltenden Bestimmungen nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Gesundheitssystem entsprechen.Oberstes Gebot bei der Arzneimittelabgabe sei aber Fachberatung und Behandlungssicherheit, schreiben die vier Verbände (IG OTX) in einer Mitteilung. Denn rezeptfreie Arzneimittel könnten für eine falsche Indikation eingesetzt werden oder Nebenwirkungen und Interaktionen mit anderen Arzneimitteln haben.