Ein international tätiges Pharmaunternehmen soll einer schweizerischen Pharma-Grossistinnen mutmasslich den Bezug von Waren zu den günstigeren Konditionen im Ausland verweigern. Dies teilt
die Wettbewerbskommission (Weko) am Dienstag mit.
Um welche beiden Unternehmen es sich dabei konkret handelt, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Öffentlich bekannt ist nur, dass Produkte wie Trink- und Sondennahrung betroffen sind. Wie die NZZ schreibt, soll es sich beim Pharma-Grosshändler um Galexis handeln.
Allenfalls Verstoss gegen das Kartellgesetz
Die Wettbewerbskommission hat inzwischen eine Untersuchung eröffnet. Die Hüter des Wettbewerbs untersuchen gegenwärtig, ob die Pharmafirma gegenüber der schweizerischen Grossistin relativ marktmächtig sei und seine Position missbrauche.
Falls bei diesem Pharmaunternehmen eine relative Marktmacht festgestellt werden kann, könnte die Verweigerung gegen das Kartellgesetz verstossen, wie in der Mitteilung weiter zu lesen steht. Eine solche liegt vor, wenn andere Unternehmen beim Angebot oder bei der Nachfrage einer Ware oder einer Leistung in einer Weise abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen.