Der Bundesrat gibt dieses Jahr die Einführung eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel in die Vernehmlassung. Das System besagt: Entscheiden sich Arzt und Patient für ein teureres Medikament, zahlt der Patient den Differenzbetrag zum günstigsten Generikum beziehungsweise Alternativmedikament aus eigener Tasche.
«Nur Verlierer»
Bei Höchstbeträgen für die Erstattung von Medikamentenpreisen durch die Krankenkassen gäbe es «nur Verlierer», sagt Axel Müller, Geschäftsführer bei Intergenerika – «angefangen bei den Patienten über die Ärzte und Apotheker bis hin zu Krankenkassen und den Beitragszahlern.»
Neben dem Generikahersteller-Verband wird die Nein-Kampagne getragen von:
- FMH,
- Pharmasuisse,
- Vips — Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz,
- IG Schweizer Pharma KMU,
- Ärzte mit Patientenapotheke APA,
- Scienceindustries,
- Bündnis freiheitliches Gesundheitswesen.
Praktizierte Preisvergleiche bei Generika seien nicht aussagekräftig, da die Versorgungssysteme in europäischen Vergleichsländern unterschiedlich sind: Dies ein Argument der Kampagne «Referenzpreise Nein». Ein weiterer Punkt: Bei zu tiefen Medikamentenpreisen sinke die Attraktivität für die Hersteller; dies gefährde die Versorgungssicherheit. Und letztlich gehe es um den Erhalt der Wahlfreiheit bei Arzneimitteln.