Ein Studie der Universität Luzern und Interface Politikstudien hat die Bedürfnisse und Präferenzen von Patientinnen und Patienten mit Blick auf die zukünftige Ausgestaltung der ambulanten Grundversorgung untersucht.
Die Analyse basiert dabei auf einer Befragung von über 5 350 Personen. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat das Papier am Dienstag veröffentlicht.
Hier die sieben wichtigsten Erkenntnisse, was sich Patientinnen und Patienten wünschen:
- Die Behandlungsperson soll die gesundheitliche Vorgeschichte der Patienten kennen und Einblick in das Patientendossier haben.
- Den Patienten ist es sehr wichtig, dass sie in die Entscheidungsfindung über notwendige (Folge-)Behandlungen einbezogen werden.
- Die Befragten bevorzugen mehrheitlich einen Hausarzt als hauptverantwortliche Behandlungsperson. Diesem Merkmal kommt aber gegenüber den Merkmalen Kontinuität (1) und Entscheidung über die Behandlung (2) eine etwas geringere Wichtigkeit zu.
- Für alle Befragten haben Öffnungszeiten oder Optionen zur Kontaktaufnahme (z.B. per Telefon oder per App) im Vergleich zu den Merkmalen Kontinuität (1), Entscheidung (2) und Behandlungsperson (3) eine vergleichsweise kleine Relevanz.
- Personen aus dem Tessin oder aus der Westschweiz zeigen sich der Nutzung einer App für den Erstkontakt oder dem Einsatz von Pflegefachpersonen als Behandlungs- und Untersuchungspersonen etwas zurückhaltender gegenüber.
- Personen aus der französischsprachigen Schweiz können sich eher vorstellen, einen Apotheker oder eine Apothekerin als Koordinationsperson bei einem akuten Gesundheitsproblem anzusprechen als Personen aus der Deutschschweiz.
- Personen aus der Westschweiz und dem Tessin sind offener gegenüber der Option, dass die Koordinationsperson von der Krankenversicherung zugewiesen wird.